Geregelter Schulbetrieb ist neue Herausforderung

Videostatement von Landrat Dr. Christoph Schnaudigel

Wenn alle wieder aus den Ferien zurück sind, wird der Start in ein neues „geregeltes Schuljahr“ nach den Worten des Karlsruher Landrats Dr. Christoph Schnaudigel eine neue Herausforderung. Längst bereiten sich die entsprechenden Stellen im Hintergrund auf diesen Schritt vor, wie er in einem Videostatement betont. Er appelliert gleichzeitig auch an die Mitverantwortung der Betroffenen in den Schulen.

Die vollständige Meldung finden Sie unter diesem link > corona-karlsruhe.de

Corona-Hotline wieder aktiv

Sprachdialog-System von Stadt- und Landkreis beantwortet aktuelle Fragen.

Die Corona-Hotline von Stadt- und Landkreis Karlsruhe ist ab sofort wieder unter der 0721/133-3333 erreichbar. Mithilfe eines Sprachdialog-Systems erhalten Hilfesuchende unter dieser Nummer Auskunft zu aktuellen Coronavirus-Themen. Dazu gehören aktuelle Risikogebiete, das Verhalten nach der Einreise, Testmöglichkeiten für Rückkehrende, der Erhalt von Testergebnissen, das Verhalten nach einem positiv ausfallenden Testergebnis, die Symptome einer Corona-Erkrankung oder die Maßnahmen zu Vorbeugung und Selbstschutz. Weitere Informationen liefert das multimediale Corona-Portal karlsruhe.de/corona.

Pressemitteilung Stadt Karlsruhe

Corona schafft Plätze-Konzept

Um dem von der Corona-Pandemie schwer getroffenen Schaustellergewerbe entgegen zu kommen, hat die Stadtverwaltung ein Corona-Plätze-Konzept erarbeitet. Es bietet etwa die Möglichkeit, auf einigen Plätzen der Innenstadt ab den Sommerferien und befristet bis 31. Dezember einzelne Geschäfte und mobile Verkaufsstände aufzubauen und sieht Gebührenbefreiung für gewerbliche Sondernutzungen vor. Dieser Beschlussvorlage folgte der Gemeinderat einstimmig. „Wir halten das Konzept für sehr unterstützenswert“, betonte Dr. Clemens Cremer (GRÜNE).

Gleichzeitig müsse die Stadt ihre Finanzen im Blick behalten. Erst Ende Mai hatte Finanzdezernentin Gabriele Luczak-Schwarz die Lage als „dramatisch“ bezeichnet. Sie rechnet mit einem Einbruch von 200 Millionen Euro in diesem Jahr. Es handle sich daher auch nicht um eine pauschale Gebührenbefreiung, bekräftigte die Erste Bürgermeisterin. „Der Christkindlesmarkt, sollte er dann stattfinden können, ist natürlich gebührenpflichtig.“ Befreit von Sondernutzungskosten sei hingegen eine angedachte Verlängerung des Events. Abgelehnt hatte der Rat deshalb einen AfD-Antrag zum kompletten Erlass der Standgebühren im Stadtgebiet bis Jahresende.

Zufrieden mit dem Vorschlag der Verwaltung gaben sich Dirk Müller (CDU) und Elke Ernemann (SPD). Von Tränen in Vorgesprächen mit Betroffenen berichtete Thomas Hock (FDP) und betonte, dass unter den Schaustellern teilweise Verzweiflung herrsche. Sehr positiv bewertete Lüppo Cramer (KAL/Die PARTEI) den vorangegangenen und von der Stadt organisierten Runden Tisch zum Thema. Auch Ellen Fenrich (AfD), Lukas Bimmerle (DIE LINKE) und Petra Lorenz (FW/FÜR) betonten die Wichtigkeit, nun die Schausteller aus dem Schlamassel zu ziehen. Konkret betrifft die beschlossene Satzungsänderung den Friedrichsplatz entlang von Handwerkskammer und Lammstraße, den nördlichen Marktplatz zwischen Pyramide und Café Böckeler, den Unteren Kronenplatz, den Stephanplatz sowie den Kirchplatz St. Stephan. Hier sind jeweils zwei bis drei mobile Stände mehr als bislang zugelassen.

KLEINER ERSATZ AUCH FÜR FRÜHJAHRSMESS: Der Gemeinderat lässt auf einigen Plätzen bei künftigen Festen mehr Stände zu.

Pressemitteilung Stadt Karlsruhe

KITA-Gebührenregelung im Gemeinderat

Der Kita-Gebührenregelung unter Corona-Vorzeichen und sozialen Aspekten widmete der Gemeinderat eine intensive Debatte. Bei vier Gegenstimmen trug das Plenum eine weitere Unterstützung der durch Schließungen und Einschränkungen geplagten Eltern mit. So stellt die Stadt rund 300.000 Euro Mehraufwand bereit. Totale Kostenfreiheit bestand seit dem 1. Mai nicht mehr, seit 29. Juni sind alle Kitas grundsätzlich wieder komplett offen. Freie Träger mit in der Regel höheren Beiträgen sollten sich dem Verfahren weiter anschließen und erhalten bis zu dem Zeitpunkt, an dem (Not-)Betreuung wieder möglich war, Gebühren in Höhe des städtischen Satzes ersetzt. Für Kinder, die in der fraglichen Zeit keine Betreuung erfuhren, fallen keine Entgelte an. Dass die Abrechnung wegen unverhältnismäßigen Aufwands nicht taggenau erfolgte, stieß auf viel Verständnis und vereinzelt Ablehnung: Ein entsprechender DIE LINKE-Antrag als „letztes wichtiges familienpolitisches Signal“ (Lukas Bimmerle) scheiterte bei elf Zustimmungen. „Für alle Seiten wird es nie ganz gerecht“, erklärte OB Dr. Frank Mentrup zur Lage, doch Teil der intensiv vorgelebten Solidarität müsse nun sein, dass alle nach Kräften einen Beitrag leisten. Gerechtigkeit unterstrich Benjamin Bauer (GRÜNE) als Schlüsselwort der Pandemie. „Wir in Karlsruhe nehmen diese Gerechtigkeit ernst.“ Bei Befreiung der sozial am meisten Betroffenen gelte es, eine kleine Kröte zu schlucken. Seine Fraktion sei dazu nicht bereit, so Lüppo Cramer (KULT / Die PARTEI), zumal es um abgefederte 80 Prozent der städtischen, nicht der für die meisten realen Sätze gehe. Froh, eine Durststrecke überwunden zu haben, war Bettina Meier-Augenstein (CDU) wie Yvette Melchien (SPD), die den Antrag zynisch ob der Annahme nannte, Verwaltung und Träger fänden ein „aufwandsarmes und für alle tragbares Verfahren“. Während Friedemann Kalmbach (FW/FÜR) einen Weg zwischen taggenauem und pauschalem Abrechnen anfragte, betonte Detlef Hofmann (CDU): „Wir schaffen schon Gerechtigkeit.“ Auch nach Nutzen der Leistungen, Einzelfälle könnten sicher geprüft werden. „Wie gut wir das haben“, bat Dr. Paul Schmidt (AfD) zu sehen; bei massiver Subventionierung durch Staat und Stadt müssten einen höheren Verwaltungsaufwand schließlich auch die Steuerzahler tragen.

Pressemitteilung Stadt Karlsruhe

Öffnung von Messen, Ausstellungen und Kongressen

Weitere Lockerungen – aber strenge Hygieneauflagen

Ab dem 1. August dürfen wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden, vom 1. September an mit mehr als 500 Personen. Abstands- und Hygieneregeln müssen konsequent eingehalten werden.
Wirtschaftsministerium und Sozialministerium haben sich nach intensiven Gesprächen mit Vertretern baden-württembergischer Messegesellschaften auf weitere Erleichterungen für Messen, Ausstellungen und Kongresse verständigt. Ab dem 1. August 2020 dürfen bereits wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden. Vom 1. September 2020 an dürfen Messen, Ausstellungen und Kongresse mit mehr als 500 Personen durchgeführt werden. Zudem wurden die Regelungen zur Mindestquadratmeterzahl pro Person und zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Vergleich zur bisher vorgesehenen Regelung geändert.

Die vollständige Meldung finden Sie unter diesem link > corona-karlsruhe.de                   

Die Änderungsfassung der Corona-Verordnung vom 14. Juli 2020 finden Sie unter diesem link > www.baden-wuerttemberg.de                     

Quelle: Pressemitteilung Land Baden-Württemberg

Patientenbesuche bequem online vorbereiten und Zeit sparen

Damit Patienten während der Corona-Pandemie Besuche durch Angehörige bekommen können, gleichzeitig aber die Vorgaben der „Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“ des Landes Anwendung finden, setzt das Städtische Klinikum Karlsruhe seit Mitte Mai auf zentrale Registrierungsstellen, an denen die notwendigsten Daten der Besucher erfasst werden. Ab sofort haben Smartphone- und PC-Nutzer die Möglichkeit, für diese Registrierung vorab auf > besucherportal-skk.de ein konkretes Zeitfenster zu buchen.

Die Online-Buchung hat mehrere Vorteile. „Erstens vermeiden die Besucher Wartezeiten vor den Registrierungsstellen, indem sie direkt zur gebuchten Zeit an einen speziellen Schalter gehen“, erklärt Markus Heming, Kaufmännischer Geschäftsführer am Klinikum. „Zweitens haben sie die Möglichkeit, vorab die notwendigen Dokumente zur Registrierung sowie zur Selbstauskunft über ein mögliches Infektionsrisiko auszufüllen.“ Damit verkürzt sich der Registrierungsvorgang am Schalter erheblich und der Nutzer erfährt vorab, wenn ein Besuch aufgrund der Angaben in der Selbstauskunft nicht möglich ist. „Drittens kann der Besucher seine Registrierungsdaten so hinterlegen, dass sie bei folgenden Besuchen nicht erneut erfasst werden müssen“, ergänzt Heming.

Auch für die Abläufe an den Registrierungsstellen bringt die Online-Buchung erhebliche Vorteile. Das Besucheraufkommen ist besser planbar. Weil viele Kontakt- und Selbstauskunftsdaten digital vorliegen, kommt weniger Papier zum Einsatz und potenzielle Übertragungsfehler können vermieden werden. „Ich bin sehr zufrieden, dass wir als eines der ersten Häuser in der Region eine Online-Lösung umsetzen konnten“, betont Heming. „Da uns die Corona-bedingten Einschränkungen für Besuche noch eine ganze Weile beschäftigen werden, ist das eine hervorragende Lösung, um den Angehörigen unnötige Wartezeiten zu ersparen und den Registrierungsprozess so effizient wie möglich zu gestalten.“

Auf > www.klinikum-karlsruhe.de finden Angehörige die aktuellen Besuchsregelungen des Klinikums sowie den link > zum Buchungsportal.           

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > corona-karlsruhe.de   

Quelle: Pressemitteilung Städtisches Klinikum

Neufassung Corona-Verordnung ab 1. Juli 2020

Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Die Neufassung gilt ab 1. Juli.

Die erste Corona-Verordnung des Landes erschien am 16. März. Seitdem wurde die Verordnung mehrfach der aktuellen Lage angepasst. Zuletzt vor allem für die Lockerungen von Maßnahmen. Diese Überarbeitungen haben in der Verordnung deutliche Spuren hinterlassen. Im Ergebnis wurde der sowieso schon nicht einfache Text immer komplexer und teilweise auch missverständlicher. Daher macht die Landesregierung bei der Verordnung Tabula Rasa.

Statt die bestehende Verordnung mit einer weiteren Änderungsverordnung wieder anzupassen, gilt ab dem 1. Juli diese > komplett neu gefasste Verordnung.  

Die vollständige Meldung lesen Sie unter diesem link > www.baden-wuerttemberg.de 

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Bürgerbüros bald wieder flächendeckend geöffnet

Die Bürgerbüros in den Ortsverwaltungen, in Durlach und in der Kaiserallee 8 bieten bereits seit dem 8. Juni wieder einen kontrollierten Normalbetrieb an. Schon eine Woche vorher, am 25. Mai, startete das Servicezentrum Auto & Verkehr in der Steinhäuserstraße 22. Als letztes kehrt das Bürgerbüro Ost in der Karlsruher Straße 23 ab dem 1. Juli in seinen Betrieb zurück. Dann stehen die persönlichen Anlaufstellen des Bürgerservices den Karlsruherinnen und Karlsruhern wieder flächendeckend zur Verfügung.

Vorherige Terminvereinbarung notwendig
Das Ordnungs- und Bürgeramt (OA), das die Servicestellen betreibt, weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass aufgrund der Corona-Verordnung in allen öffentlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr darauf geachtet werden muss, dass sich weder Warteschlangen noch Personengruppen bilden und die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Deswegen können persönliche Besuche der Bürgerbüros und des Servicezentrums Auto & Verkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.

Dies schränkt die Leistungsfähigkeit der Bürgerbüros ein. Laut OA kann etwa das größte Bürgerbüro der Stadt in der Kaiserallee 8, das sonst üblicherweise täglich 250 Kundenvorsprachen verbucht, derzeit nur etwa 200 Termine pro Tag anbieten. Demgegenüber steht eine hohe Anzahl nicht bearbeiteter Kundenanliegen aus der Corona-Phase: Auch wenn während des Basisbetriebs alleine in den beiden großen Einrichtungen in der Kaiserallee 8 und der Steinhäuserstraße 22 über 15.600 Kundinnen und Kunden bedient wurden, konnten damit bei weitem nicht alle Anliegen erledigt werden. Viele Kundinnen und Kunden verzichteten während der Corona-Phase etwa auf den Besuch eines Bürgerbüros und wollen diesen nun nachholen. Auch die bevorstehende Urlaubszeit und die Tatsache, dass Reisen nun wieder möglich sind, bringen ein erhöhtes Aufkommen mit sich.

Täglich bis zu mehr als 8.000 Anrufe
Im Juli rechnet die Stadtverwaltung zudem mit steigenden Zulassungszahlen im KFZ-Bereich als Auswirkung des ab dann geltenden reduzierten Mehrwertsteuersatzes. Die Bürgerbüros sind derzeit somit durch die geltenden Hygienevorgaben in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt, sehen sich aber einer Nachfrage gegenüber, die deutlich über das übliche Maß hinausgeht.

Dies wirkt sich auch auf die Erreichbarkeit der 115 aus. Gerade in den letzten Wochen erreichten die Verwaltung über verschiedene städtische Rufnummern einschließlich der Behördennummer 115 mehr als 8.000 Anrufe täglich. In Spitzenzeiten gingen innerhalb von 15 Minuten weit mehr als 300 Anrufversuche ein. Demgegenüber kann das 115-Team nur etwa 1.000 bis 1.200 Anrufe pro Tag entgegen nehmen.

Stadt arbeitet an Verbesserungen der LeistungsfähigkeitDas OA hat bereits personelle und organisatorische Maßnahmen eingeleitet, um den telefonischen Service zu verbessern. In der kommenden Woche wird ein Sprachdialogsystem eingeführt, das in der Anruferlenkung hilft. Zudem werden Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung, aber auch Werkstudierende das Team der 115 unterstützen. In Sachen Bürgerbüro arbeitet das OA daran, deren Leistungsfähigkeit weiter zu verbessern geht aber davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger dennoch auch in Zukunft mit Einschränkungen im Bürgerservice rechnen müssen.

Digitale Angebote für Kommunen entwickeln
Eine Lösung bestünde laut OA in digitalen Angeboten, die das Land, der Bund oder das Rechenzentrum bereitstellen müssten. Derzeit ist es aufgrund gesetzlicher oder technischer Rahmenbedingungen noch immer so, dass für die meisten Produkte der persönliche Besuch eines Bürgerbüros notwendig ist. Um aus dieser Schieflage zu kommen, wird sich Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup beim Land dafür einsetzen, schnellstmöglich digitale Angebote für die Kommunen zu entwickeln.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > Bürgerdienste der Stadtverwaltung     

Pressemitteilung Stadt Karlsruhe

Wesentliche Änderungen seit dem 15. Juni 2020

Es haben sich wieder einige Aktualisierungen durch die Veränderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ergeben. Lesen Sie hier die Zusammenfassung:

  • Die Corona-Verordnung „Einreise-Quarantäne hat sich zum 16. Juni geändert. Danach müssen Ein- und Rückreisende sich in Quarantäne begeben, wenn sie aus einem beim Sozialministerium und RKI gelisteten Risikogebiet nach Deutschland einreisen.
  • Die Liste der Risikogebiete finden Sie unter diesem link > www.rki.de
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendarbeit dürfen Übernachtungsmöglichkeiten anbieten. Es gilt sodann die Coronaverordnung Beherbergungsbetriebe.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de

Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe
Veröffentlicht am 16.06.2020

Wesentliche Änderungen der Corona-Verordnungen, mit Stand vom 13. Juni 2020

Aufgrund der Aktualisierung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg lesen Sie hier die Zusammenfassung der „Wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnungen, mit Stand vom 13. Juni 2020“:

  • Mit Änderung der Verordnung „Veranstaltungen“, gültig seit dem 12. Juni, dürfen Brautpaare während der Hochzeitsfeier tanzen. Es ist dabei sicherzustellen, dass eine Mindestfläche von 25 Quadratmetern zur Verfügung stehen und jederzeit ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu den anderen Teilnehmenden eingehalten werden kann.
  • Die Gültigkeitsdauer der „Verordnung zu Gottesdiensten und sonstigen religiösen Veranstaltungen“ wurde bis zum 30. Juni verlängert.
  • Änderung der Verordnung „Einzelhandel“:
    Die Anzahl der anwesenden Personen, einschließlich der Beschäftigten, ist auf eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zu beschränken. Bei einer Verkaufsfläche von weniger als 20 Quadratmeter dürfen sich zwei Personen im Verkaufsbereich aufhalten, einschließlich der Beschäftigten.
  • Mit Gültigkeit ab dem 11. Juni wurde die Verordnung „Sportwettkämpfe“ geändert:
    Wettkämpfe dürfen nun mit bis zu 99 teilnehmenden Sportlern ausgerichtet werden. Die Teilnahme von Zuschauern ist weiterhin nicht gestattet.
  • Ab dem 15. Juni dürfen Reisebusse wieder betrieben werden:
    Mitfahrende ab einem Lebensalter von 6 Jahren und das Fahrpersonal müssen über die gesamte Fahrt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für das Fahrpersonal gilt die Pflicht nicht, wenn dieses durch eine geeignete Trennvorrichtung geschützt ist.
    Die Fahrgäste werden einem Sitzplatz zugewiesen. Ein anderer Sitzplatz, als der Zugewiesene, darf nicht eingenommen werden.
    Das Gepäck darf ausschließlich vom Fahrpersonal oder Betriebspersonal ver- und entladen werden.
    Auf längeren Fahrten ist das Essen im Reisebus gestattet. Es gilt hier die Verordnung „Gaststätten“.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de     

Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe
Veröffentlicht am 15.06.2020