Corona schafft Plätze-Konzept

Um dem von der Corona-Pandemie schwer getroffenen Schaustellergewerbe entgegen zu kommen, hat die Stadtverwaltung ein Corona-Plätze-Konzept erarbeitet. Es bietet etwa die Möglichkeit, auf einigen Plätzen der Innenstadt ab den Sommerferien und befristet bis 31. Dezember einzelne Geschäfte und mobile Verkaufsstände aufzubauen und sieht Gebührenbefreiung für gewerbliche Sondernutzungen vor. Dieser Beschlussvorlage folgte der Gemeinderat einstimmig. „Wir halten das Konzept für sehr unterstützenswert“, betonte Dr. Clemens Cremer (GRÜNE).

Gleichzeitig müsse die Stadt ihre Finanzen im Blick behalten. Erst Ende Mai hatte Finanzdezernentin Gabriele Luczak-Schwarz die Lage als „dramatisch“ bezeichnet. Sie rechnet mit einem Einbruch von 200 Millionen Euro in diesem Jahr. Es handle sich daher auch nicht um eine pauschale Gebührenbefreiung, bekräftigte die Erste Bürgermeisterin. „Der Christkindlesmarkt, sollte er dann stattfinden können, ist natürlich gebührenpflichtig.“ Befreit von Sondernutzungskosten sei hingegen eine angedachte Verlängerung des Events. Abgelehnt hatte der Rat deshalb einen AfD-Antrag zum kompletten Erlass der Standgebühren im Stadtgebiet bis Jahresende.

Zufrieden mit dem Vorschlag der Verwaltung gaben sich Dirk Müller (CDU) und Elke Ernemann (SPD). Von Tränen in Vorgesprächen mit Betroffenen berichtete Thomas Hock (FDP) und betonte, dass unter den Schaustellern teilweise Verzweiflung herrsche. Sehr positiv bewertete Lüppo Cramer (KAL/Die PARTEI) den vorangegangenen und von der Stadt organisierten Runden Tisch zum Thema. Auch Ellen Fenrich (AfD), Lukas Bimmerle (DIE LINKE) und Petra Lorenz (FW/FÜR) betonten die Wichtigkeit, nun die Schausteller aus dem Schlamassel zu ziehen. Konkret betrifft die beschlossene Satzungsänderung den Friedrichsplatz entlang von Handwerkskammer und Lammstraße, den nördlichen Marktplatz zwischen Pyramide und Café Böckeler, den Unteren Kronenplatz, den Stephanplatz sowie den Kirchplatz St. Stephan. Hier sind jeweils zwei bis drei mobile Stände mehr als bislang zugelassen.

KLEINER ERSATZ AUCH FÜR FRÜHJAHRSMESS: Der Gemeinderat lässt auf einigen Plätzen bei künftigen Festen mehr Stände zu.

Pressemitteilung Stadt Karlsruhe

Öffnung von Messen, Ausstellungen und Kongressen

Weitere Lockerungen – aber strenge Hygieneauflagen

Ab dem 1. August dürfen wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden, vom 1. September an mit mehr als 500 Personen. Abstands- und Hygieneregeln müssen konsequent eingehalten werden.
Wirtschaftsministerium und Sozialministerium haben sich nach intensiven Gesprächen mit Vertretern baden-württembergischer Messegesellschaften auf weitere Erleichterungen für Messen, Ausstellungen und Kongresse verständigt. Ab dem 1. August 2020 dürfen bereits wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden. Vom 1. September 2020 an dürfen Messen, Ausstellungen und Kongresse mit mehr als 500 Personen durchgeführt werden. Zudem wurden die Regelungen zur Mindestquadratmeterzahl pro Person und zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Vergleich zur bisher vorgesehenen Regelung geändert.

Die vollständige Meldung finden Sie unter diesem link > corona-karlsruhe.de                   

Die Änderungsfassung der Corona-Verordnung vom 14. Juli 2020 finden Sie unter diesem link > www.baden-wuerttemberg.de                     

Quelle: Pressemitteilung Land Baden-Württemberg

Neufassung Corona-Verordnung ab 1. Juli 2020

Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Die Neufassung gilt ab 1. Juli.

Die erste Corona-Verordnung des Landes erschien am 16. März. Seitdem wurde die Verordnung mehrfach der aktuellen Lage angepasst. Zuletzt vor allem für die Lockerungen von Maßnahmen. Diese Überarbeitungen haben in der Verordnung deutliche Spuren hinterlassen. Im Ergebnis wurde der sowieso schon nicht einfache Text immer komplexer und teilweise auch missverständlicher. Daher macht die Landesregierung bei der Verordnung Tabula Rasa.

Statt die bestehende Verordnung mit einer weiteren Änderungsverordnung wieder anzupassen, gilt ab dem 1. Juli diese > komplett neu gefasste Verordnung.  

Die vollständige Meldung lesen Sie unter diesem link > www.baden-wuerttemberg.de 

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Wesentliche Änderungen seit dem 15. Juni 2020

Es haben sich wieder einige Aktualisierungen durch die Veränderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ergeben. Lesen Sie hier die Zusammenfassung:

  • Die Corona-Verordnung „Einreise-Quarantäne hat sich zum 16. Juni geändert. Danach müssen Ein- und Rückreisende sich in Quarantäne begeben, wenn sie aus einem beim Sozialministerium und RKI gelisteten Risikogebiet nach Deutschland einreisen.
  • Die Liste der Risikogebiete finden Sie unter diesem link > www.rki.de
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendarbeit dürfen Übernachtungsmöglichkeiten anbieten. Es gilt sodann die Coronaverordnung Beherbergungsbetriebe.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de

Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe
Veröffentlicht am 16.06.2020

Wesentliche Änderungen der Corona-Verordnungen, mit Stand vom 13. Juni 2020

Aufgrund der Aktualisierung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg lesen Sie hier die Zusammenfassung der „Wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnungen, mit Stand vom 13. Juni 2020“:

  • Mit Änderung der Verordnung „Veranstaltungen“, gültig seit dem 12. Juni, dürfen Brautpaare während der Hochzeitsfeier tanzen. Es ist dabei sicherzustellen, dass eine Mindestfläche von 25 Quadratmetern zur Verfügung stehen und jederzeit ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu den anderen Teilnehmenden eingehalten werden kann.
  • Die Gültigkeitsdauer der „Verordnung zu Gottesdiensten und sonstigen religiösen Veranstaltungen“ wurde bis zum 30. Juni verlängert.
  • Änderung der Verordnung „Einzelhandel“:
    Die Anzahl der anwesenden Personen, einschließlich der Beschäftigten, ist auf eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zu beschränken. Bei einer Verkaufsfläche von weniger als 20 Quadratmeter dürfen sich zwei Personen im Verkaufsbereich aufhalten, einschließlich der Beschäftigten.
  • Mit Gültigkeit ab dem 11. Juni wurde die Verordnung „Sportwettkämpfe“ geändert:
    Wettkämpfe dürfen nun mit bis zu 99 teilnehmenden Sportlern ausgerichtet werden. Die Teilnahme von Zuschauern ist weiterhin nicht gestattet.
  • Ab dem 15. Juni dürfen Reisebusse wieder betrieben werden:
    Mitfahrende ab einem Lebensalter von 6 Jahren und das Fahrpersonal müssen über die gesamte Fahrt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für das Fahrpersonal gilt die Pflicht nicht, wenn dieses durch eine geeignete Trennvorrichtung geschützt ist.
    Die Fahrgäste werden einem Sitzplatz zugewiesen. Ein anderer Sitzplatz, als der Zugewiesene, darf nicht eingenommen werden.
    Das Gepäck darf ausschließlich vom Fahrpersonal oder Betriebspersonal ver- und entladen werden.
    Auf längeren Fahrten ist das Essen im Reisebus gestattet. Es gilt hier die Verordnung „Gaststätten“.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de     

Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe
Veröffentlicht am 15.06.2020

Wesentliche Änderungen zur Corona Verordnung zum 10. Juni

Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat sich geändert. Hier die wesentliche Änderungen zum 10. Juni 2020:

  • Die Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg sollte zunächst bis zum 15. Juni gelten, wurden aber mit heutiger Änderung bis zum 30. Juni verlängert.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten erlaubt. Bei einer Anzahl von bis zu 10 Personen ist auf die Zugehörigkeit zu einem Haushalt nicht zu beachten.
  • Bei Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich nun bis zu 20 Personen statt wie bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Die Begrenzung gilt nicht, wenn alle miteinander verwandt sind.
  • Ab dem 15. Juni ist der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt, wenn und soweit er durch eine Rechtsverordnung zugelassen wird. Diese Rechtsverordnung gibt es derzeit noch nicht.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > Corona Verordnung Änderungen zum 10. Juni  

Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe

Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen die seit dem 3. Juni gültig sind

Schwimm-, Hallenbäder und Seen, mit einem kontrollierten Zugang, dürfen seit dem 6. Juni wieder geöffnet werden.
Auch Saunen dürfen seit dem 6. Juni wieder öffnen. Verboten bleiben aber weiterhin Anlagen mit Aerosolbildung, insbesondere Dampfsaunen, Dampfbäder, Warmlufträume, das Aufgießen und das Verwedeln der Luft.

Für den Tanzunterricht in Gruppen wurde die Mindestraumfläche pro Person oder Tanzpaar von 40 Quadratmeter auf 25 Quadratmetern pro Person oder Tanzpaar reduziert. Beim Ballett ist an der Stange ein Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Personen einzuhalten.
Die Einreisequarantäne gilt für Personen, die aus einem Land nach Deutschland einreisen, in welchem die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen aufweist.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de
Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe

OB Mentrup Videostatement: die aktuelle Lage der Corona-Pandemie in der Stadt

Interview zur aktuellen Lage mit dem Karlsruher Oberbürgermeister

Im Gespräch nach dem Rundgang durch das Karlsruher Gesundheitsamt äußert sich der Karlsruher Oberbürgermeister zur aktuellen Lage der Corona-Pandemie in der Stadt und deren Folgen für die Kommune.

Das Videostatement finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de/videostatement

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de

Angebote und Hinweise zu „Karlsruhe hilft“

Unter dem link > www.karlsruhe.de gelangen Sie zur Plattform „Karlsruhe hilft“.              
„Karlsruhe hilft“ bündelt alle Hilfsangebote mit der die Stadt Karlsruhe sowie stadtnahe Einrichtungen die Belastung derjenigen abmildern möchte, die im besonderen Maße von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. Unter „­Karls­ruhe hilft“ finden sich Beratung, Angebote sowie finanzielle Förderung und Unterstützung für verschiedene Lebenslagen.

Die wesentlichen Änderungen ab dem 2. Juni 2020

Hier im Folgenden die wesentlichen Änderungen zu den aktuellen Coronaverordnungen des Landes für Sie zusammengefasst:

Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, Yogastudios und Tanzschulen dürfen wieder öffnen.

Kulturveranstaltungen jeglicher Art, wie Konzerte, Lesungen, Liederabende, Theater- und Tanzaufführungen, sowie Kinos dürfen wieder für bis zu 99 Personen stattfinden, bzw. öffnen.

Auch Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Personengesellschaften und Behörden dürfen wieder bis zu 99 Personen stattfinden.

In Arztpraxen und in Praxen sonstiger Heilberufe gilt nun ebenfalls eine Maskenpflicht.

Jugendhäuser dürfen wieder öffnen.

Auch Freizeitparks dürfen wieder öffnen.

Bis auf Clubs und Diskos dürfen alle Arten von Gaststätten, Bars und Kneipen wieder ihren Betrieb aufnehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de