Weitere Lockerungen – aber strenge Hygieneauflagen
Ab dem 1. August dürfen wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden, vom 1. September an mit mehr als 500 Personen. Abstands- und Hygieneregeln müssen konsequent eingehalten werden.
Wirtschaftsministerium und Sozialministerium haben sich nach intensiven Gesprächen mit Vertretern baden-württembergischer Messegesellschaften auf weitere Erleichterungen für Messen, Ausstellungen und Kongresse verständigt. Ab dem 1. August 2020 dürfen bereits wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden. Vom 1. September 2020 an dürfen Messen, Ausstellungen und Kongresse mit mehr als 500 Personen durchgeführt werden. Zudem wurden die Regelungen zur Mindestquadratmeterzahl pro Person und zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Vergleich zur bisher vorgesehenen Regelung geändert.
Die vollständige Meldung finden Sie unter diesem link > corona-karlsruhe.de
Die Änderungsfassung der Corona-Verordnung vom 14. Juli 2020 finden Sie unter diesem link > www.baden-wuerttemberg.de
Quelle: Pressemitteilung Land Baden-Württemberg