Corona schafft Plätze-Konzept

Um dem von der Corona-Pandemie schwer getroffenen Schaustellergewerbe entgegen zu kommen, hat die Stadtverwaltung ein Corona-Plätze-Konzept erarbeitet. Es bietet etwa die Möglichkeit, auf einigen Plätzen der Innenstadt ab den Sommerferien und befristet bis 31. Dezember einzelne Geschäfte und mobile Verkaufsstände aufzubauen und sieht Gebührenbefreiung für gewerbliche Sondernutzungen vor. Dieser Beschlussvorlage folgte der Gemeinderat einstimmig. „Wir halten das Konzept für sehr unterstützenswert“, betonte Dr. Clemens Cremer (GRÜNE).

Gleichzeitig müsse die Stadt ihre Finanzen im Blick behalten. Erst Ende Mai hatte Finanzdezernentin Gabriele Luczak-Schwarz die Lage als „dramatisch“ bezeichnet. Sie rechnet mit einem Einbruch von 200 Millionen Euro in diesem Jahr. Es handle sich daher auch nicht um eine pauschale Gebührenbefreiung, bekräftigte die Erste Bürgermeisterin. „Der Christkindlesmarkt, sollte er dann stattfinden können, ist natürlich gebührenpflichtig.“ Befreit von Sondernutzungskosten sei hingegen eine angedachte Verlängerung des Events. Abgelehnt hatte der Rat deshalb einen AfD-Antrag zum kompletten Erlass der Standgebühren im Stadtgebiet bis Jahresende.

Zufrieden mit dem Vorschlag der Verwaltung gaben sich Dirk Müller (CDU) und Elke Ernemann (SPD). Von Tränen in Vorgesprächen mit Betroffenen berichtete Thomas Hock (FDP) und betonte, dass unter den Schaustellern teilweise Verzweiflung herrsche. Sehr positiv bewertete Lüppo Cramer (KAL/Die PARTEI) den vorangegangenen und von der Stadt organisierten Runden Tisch zum Thema. Auch Ellen Fenrich (AfD), Lukas Bimmerle (DIE LINKE) und Petra Lorenz (FW/FÜR) betonten die Wichtigkeit, nun die Schausteller aus dem Schlamassel zu ziehen. Konkret betrifft die beschlossene Satzungsänderung den Friedrichsplatz entlang von Handwerkskammer und Lammstraße, den nördlichen Marktplatz zwischen Pyramide und Café Böckeler, den Unteren Kronenplatz, den Stephanplatz sowie den Kirchplatz St. Stephan. Hier sind jeweils zwei bis drei mobile Stände mehr als bislang zugelassen.

KLEINER ERSATZ AUCH FÜR FRÜHJAHRSMESS: Der Gemeinderat lässt auf einigen Plätzen bei künftigen Festen mehr Stände zu.

Pressemitteilung Stadt Karlsruhe

KITA-Gebührenregelung im Gemeinderat

Der Kita-Gebührenregelung unter Corona-Vorzeichen und sozialen Aspekten widmete der Gemeinderat eine intensive Debatte. Bei vier Gegenstimmen trug das Plenum eine weitere Unterstützung der durch Schließungen und Einschränkungen geplagten Eltern mit. So stellt die Stadt rund 300.000 Euro Mehraufwand bereit. Totale Kostenfreiheit bestand seit dem 1. Mai nicht mehr, seit 29. Juni sind alle Kitas grundsätzlich wieder komplett offen. Freie Träger mit in der Regel höheren Beiträgen sollten sich dem Verfahren weiter anschließen und erhalten bis zu dem Zeitpunkt, an dem (Not-)Betreuung wieder möglich war, Gebühren in Höhe des städtischen Satzes ersetzt. Für Kinder, die in der fraglichen Zeit keine Betreuung erfuhren, fallen keine Entgelte an. Dass die Abrechnung wegen unverhältnismäßigen Aufwands nicht taggenau erfolgte, stieß auf viel Verständnis und vereinzelt Ablehnung: Ein entsprechender DIE LINKE-Antrag als „letztes wichtiges familienpolitisches Signal“ (Lukas Bimmerle) scheiterte bei elf Zustimmungen. „Für alle Seiten wird es nie ganz gerecht“, erklärte OB Dr. Frank Mentrup zur Lage, doch Teil der intensiv vorgelebten Solidarität müsse nun sein, dass alle nach Kräften einen Beitrag leisten. Gerechtigkeit unterstrich Benjamin Bauer (GRÜNE) als Schlüsselwort der Pandemie. „Wir in Karlsruhe nehmen diese Gerechtigkeit ernst.“ Bei Befreiung der sozial am meisten Betroffenen gelte es, eine kleine Kröte zu schlucken. Seine Fraktion sei dazu nicht bereit, so Lüppo Cramer (KULT / Die PARTEI), zumal es um abgefederte 80 Prozent der städtischen, nicht der für die meisten realen Sätze gehe. Froh, eine Durststrecke überwunden zu haben, war Bettina Meier-Augenstein (CDU) wie Yvette Melchien (SPD), die den Antrag zynisch ob der Annahme nannte, Verwaltung und Träger fänden ein „aufwandsarmes und für alle tragbares Verfahren“. Während Friedemann Kalmbach (FW/FÜR) einen Weg zwischen taggenauem und pauschalem Abrechnen anfragte, betonte Detlef Hofmann (CDU): „Wir schaffen schon Gerechtigkeit.“ Auch nach Nutzen der Leistungen, Einzelfälle könnten sicher geprüft werden. „Wie gut wir das haben“, bat Dr. Paul Schmidt (AfD) zu sehen; bei massiver Subventionierung durch Staat und Stadt müssten einen höheren Verwaltungsaufwand schließlich auch die Steuerzahler tragen.

Pressemitteilung Stadt Karlsruhe

Hilfsfonds für Karlsruher Kultureinrichtungen

Karlsruher Kultureinrichtungen können sich für den vom Gemeinderat beschlossenen Hilfsfonds bewerben

Karlsruhe muss als Kulturstadt erhalten werden – darin sind sich alle Gemeinderatsfraktionen mit der Verwaltung einig. Konsens ist auch: Die Kulturlandschaft darf als Wesenskern der Fächerstadt, untermauert durch das Kulturkonzept 2025 und durch die Auszeichnung als UNESCO City of Media Arts im Oktober 2019, nicht untergehen.

Plenum übergreifend setzten sich die Stadträtinnen und Stadträte daher für einen überplanmäßigen Kulturetat ein, der die Auswirkungen der Corona-Pandemie für viele gebeutelte Einrichtungen abmildern soll. Einhellig stimmten sie am Dienstag einer Beschlussvorlage der Verwaltung zu, nach der bis zu 2,5 Millionen Euro Haushaltsmittel noch in diesem Jahr als Fehlbetragsausgleich für die Karlsruher Kultur zur Verfügung stehen. Für die Nothilfe können sich Vereine und Einrichtungen bis Ende Dezember beim Kulturamt bewerben. „Für uns alle ist klar, dass das Schlimmste verhindert werden muss“, fasste Markus Schmidt (GRÜNE) die interfraktionelle Einigkeit zusammen, die jüngst im Kultur- sowie im Hauptausschuss bekräftigt wurde. Gern gesehen hätten GRÜNE, SPD, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE, FDP und FW/FÜR zusätzlich eine Bereitstellung von größeren Räumen als temporäre Ersatzspielorte für Theaterhäuser.

Dieser Änderungsantrag erledigte sich jedoch zunächst ohne Abstimmung. „Die Pandemie hat wirklich vor nichts Halt gemacht“, bedauerte Dr. Rahsan Dogan (CDU). Deshalb sei es an der Zeit, „als Kommune dort zu helfen, wo die Hilfsfonds von Bund und Land ausgeschöpft worden sind“. Auch Kurzarbeitergeld müssen die Einrichtungen zuvor in Anspruch genommen haben, um sich bei der Stadt zu bewerben. „Von unserem Kulturetat können auch Institutionen profitieren, die noch nie zuvor Förderungen erhalten haben“, bekräftigte Elke Ernemann (SPD). Denn man wolle „niemanden auf dem Weg verlieren“, so Annette Böringer (FDP). „Kultur ist unverzichtbar für den Zusammenhalt einer Gesellschaft“, stellte Michael Haug (KAL/Die PARTEI) klar. Auch Dr. Paul Schmidt (AfD) hält die 2,5 Millionen Euro für eine gute Investition und äußerte „große Zustimmung“ für die Vorlage der Verwaltung. „Wirklich hilfreich war hier auch der sehr frühe Konsens im Haus“, wie Mathilde Göttel (Die LINKE) betonte. Genau wie Petra Lorenz (FW/FÜR) hält sie Kultur für eine Bereicherung für Karlsruhe. „Sie macht das Leben doch erst lebenswert“, sagte Göttel.

Zur Kostenkalkulation des Hilfsfonds hatte die Verwaltung eine Erhebung anhand des städtischen Kulturförderetats durchgeführt. Nicht einbezogen in die nun zur Verfügung gestellten Mittel sind die Defizite bei Badischem Staatstheater, ZKM und Volkshochschule. „Wenn die Anträge aus der Kulturlandschaft weit über 2,5 Millionen Euro hinaus gehen, werden wir dies sofort im Gemeinderat weiter diskutieren“, versprach OB Dr. Frank Mentrup. Auch darauf hätten sich alle Fraktionen bereits im Vorfeld verständigt.

Pressemitteilung Stadt Karlsruhe

Öffnung von Messen, Ausstellungen und Kongressen

Weitere Lockerungen – aber strenge Hygieneauflagen

Ab dem 1. August dürfen wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden, vom 1. September an mit mehr als 500 Personen. Abstands- und Hygieneregeln müssen konsequent eingehalten werden.
Wirtschaftsministerium und Sozialministerium haben sich nach intensiven Gesprächen mit Vertretern baden-württembergischer Messegesellschaften auf weitere Erleichterungen für Messen, Ausstellungen und Kongresse verständigt. Ab dem 1. August 2020 dürfen bereits wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden. Vom 1. September 2020 an dürfen Messen, Ausstellungen und Kongresse mit mehr als 500 Personen durchgeführt werden. Zudem wurden die Regelungen zur Mindestquadratmeterzahl pro Person und zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Vergleich zur bisher vorgesehenen Regelung geändert.

Die vollständige Meldung finden Sie unter diesem link > corona-karlsruhe.de                   

Die Änderungsfassung der Corona-Verordnung vom 14. Juli 2020 finden Sie unter diesem link > www.baden-wuerttemberg.de                     

Quelle: Pressemitteilung Land Baden-Württemberg

Patientenbesuche bequem online vorbereiten und Zeit sparen

Damit Patienten während der Corona-Pandemie Besuche durch Angehörige bekommen können, gleichzeitig aber die Vorgaben der „Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“ des Landes Anwendung finden, setzt das Städtische Klinikum Karlsruhe seit Mitte Mai auf zentrale Registrierungsstellen, an denen die notwendigsten Daten der Besucher erfasst werden. Ab sofort haben Smartphone- und PC-Nutzer die Möglichkeit, für diese Registrierung vorab auf > besucherportal-skk.de ein konkretes Zeitfenster zu buchen.

Die Online-Buchung hat mehrere Vorteile. „Erstens vermeiden die Besucher Wartezeiten vor den Registrierungsstellen, indem sie direkt zur gebuchten Zeit an einen speziellen Schalter gehen“, erklärt Markus Heming, Kaufmännischer Geschäftsführer am Klinikum. „Zweitens haben sie die Möglichkeit, vorab die notwendigen Dokumente zur Registrierung sowie zur Selbstauskunft über ein mögliches Infektionsrisiko auszufüllen.“ Damit verkürzt sich der Registrierungsvorgang am Schalter erheblich und der Nutzer erfährt vorab, wenn ein Besuch aufgrund der Angaben in der Selbstauskunft nicht möglich ist. „Drittens kann der Besucher seine Registrierungsdaten so hinterlegen, dass sie bei folgenden Besuchen nicht erneut erfasst werden müssen“, ergänzt Heming.

Auch für die Abläufe an den Registrierungsstellen bringt die Online-Buchung erhebliche Vorteile. Das Besucheraufkommen ist besser planbar. Weil viele Kontakt- und Selbstauskunftsdaten digital vorliegen, kommt weniger Papier zum Einsatz und potenzielle Übertragungsfehler können vermieden werden. „Ich bin sehr zufrieden, dass wir als eines der ersten Häuser in der Region eine Online-Lösung umsetzen konnten“, betont Heming. „Da uns die Corona-bedingten Einschränkungen für Besuche noch eine ganze Weile beschäftigen werden, ist das eine hervorragende Lösung, um den Angehörigen unnötige Wartezeiten zu ersparen und den Registrierungsprozess so effizient wie möglich zu gestalten.“

Auf > www.klinikum-karlsruhe.de finden Angehörige die aktuellen Besuchsregelungen des Klinikums sowie den link > zum Buchungsportal.           

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > corona-karlsruhe.de   

Quelle: Pressemitteilung Städtisches Klinikum