Neufassung Corona-Verordnung ab 1. Juli 2020

Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Die Neufassung gilt ab 1. Juli.

Die erste Corona-Verordnung des Landes erschien am 16. März. Seitdem wurde die Verordnung mehrfach der aktuellen Lage angepasst. Zuletzt vor allem für die Lockerungen von Maßnahmen. Diese Überarbeitungen haben in der Verordnung deutliche Spuren hinterlassen. Im Ergebnis wurde der sowieso schon nicht einfache Text immer komplexer und teilweise auch missverständlicher. Daher macht die Landesregierung bei der Verordnung Tabula Rasa.

Statt die bestehende Verordnung mit einer weiteren Änderungsverordnung wieder anzupassen, gilt ab dem 1. Juli diese > komplett neu gefasste Verordnung.  

Die vollständige Meldung lesen Sie unter diesem link > www.baden-wuerttemberg.de 

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

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