Es haben sich wieder einige Aktualisierungen durch die Veränderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ergeben. Lesen Sie hier die Zusammenfassung:
- Die Corona-Verordnung „Einreise-Quarantäne hat sich zum 16. Juni geändert. Danach müssen Ein- und Rückreisende sich in Quarantäne begeben, wenn sie aus einem beim Sozialministerium und RKI gelisteten Risikogebiet nach Deutschland einreisen.
- Die Liste der Risikogebiete finden Sie unter diesem link > www.rki.de
- Einrichtungen für Kinder und Jugendarbeit dürfen Übernachtungsmöglichkeiten anbieten. Es gilt sodann die Coronaverordnung Beherbergungsbetriebe.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de
Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe
Veröffentlicht am 16.06.2020