Wesentliche Änderungen der Corona-Verordnungen, mit Stand vom 13. Juni 2020

Aufgrund der Aktualisierung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg lesen Sie hier die Zusammenfassung der „Wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnungen, mit Stand vom 13. Juni 2020“:

  • Mit Änderung der Verordnung „Veranstaltungen“, gültig seit dem 12. Juni, dürfen Brautpaare während der Hochzeitsfeier tanzen. Es ist dabei sicherzustellen, dass eine Mindestfläche von 25 Quadratmetern zur Verfügung stehen und jederzeit ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu den anderen Teilnehmenden eingehalten werden kann.
  • Die Gültigkeitsdauer der „Verordnung zu Gottesdiensten und sonstigen religiösen Veranstaltungen“ wurde bis zum 30. Juni verlängert.
  • Änderung der Verordnung „Einzelhandel“:
    Die Anzahl der anwesenden Personen, einschließlich der Beschäftigten, ist auf eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zu beschränken. Bei einer Verkaufsfläche von weniger als 20 Quadratmeter dürfen sich zwei Personen im Verkaufsbereich aufhalten, einschließlich der Beschäftigten.
  • Mit Gültigkeit ab dem 11. Juni wurde die Verordnung „Sportwettkämpfe“ geändert:
    Wettkämpfe dürfen nun mit bis zu 99 teilnehmenden Sportlern ausgerichtet werden. Die Teilnahme von Zuschauern ist weiterhin nicht gestattet.
  • Ab dem 15. Juni dürfen Reisebusse wieder betrieben werden:
    Mitfahrende ab einem Lebensalter von 6 Jahren und das Fahrpersonal müssen über die gesamte Fahrt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für das Fahrpersonal gilt die Pflicht nicht, wenn dieses durch eine geeignete Trennvorrichtung geschützt ist.
    Die Fahrgäste werden einem Sitzplatz zugewiesen. Ein anderer Sitzplatz, als der Zugewiesene, darf nicht eingenommen werden.
    Das Gepäck darf ausschließlich vom Fahrpersonal oder Betriebspersonal ver- und entladen werden.
    Auf längeren Fahrten ist das Essen im Reisebus gestattet. Es gilt hier die Verordnung „Gaststätten“.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de     

Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe
Veröffentlicht am 15.06.2020

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