Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat sich geändert. Hier die wesentliche Änderungen zum 10. Juni 2020:
- Die Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg sollte zunächst bis zum 15. Juni gelten, wurden aber mit heutiger Änderung bis zum 30. Juni verlängert.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten erlaubt. Bei einer Anzahl von bis zu 10 Personen ist auf die Zugehörigkeit zu einem Haushalt nicht zu beachten.
- Bei Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich nun bis zu 20 Personen statt wie bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Die Begrenzung gilt nicht, wenn alle miteinander verwandt sind.
- Ab dem 15. Juni ist der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt, wenn und soweit er durch eine Rechtsverordnung zugelassen wird. Diese Rechtsverordnung gibt es derzeit noch nicht.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > Corona Verordnung Änderungen zum 10. Juni
Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe