Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen die seit dem 3. Juni gültig sind

Schwimm-, Hallenbäder und Seen, mit einem kontrollierten Zugang, dürfen seit dem 6. Juni wieder geöffnet werden.
Auch Saunen dürfen seit dem 6. Juni wieder öffnen. Verboten bleiben aber weiterhin Anlagen mit Aerosolbildung, insbesondere Dampfsaunen, Dampfbäder, Warmlufträume, das Aufgießen und das Verwedeln der Luft.

Für den Tanzunterricht in Gruppen wurde die Mindestraumfläche pro Person oder Tanzpaar von 40 Quadratmeter auf 25 Quadratmetern pro Person oder Tanzpaar reduziert. Beim Ballett ist an der Stange ein Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Personen einzuhalten.
Die Einreisequarantäne gilt für Personen, die aus einem Land nach Deutschland einreisen, in welchem die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen aufweist.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de
Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe

Schreibe einen Kommentar