Hier im Folgenden die wesentlichen Änderungen zu den aktuellen Coronaverordnungen des Landes für Sie zusammengefasst:
Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, Yogastudios und Tanzschulen dürfen wieder öffnen.
Kulturveranstaltungen jeglicher Art, wie Konzerte, Lesungen, Liederabende, Theater- und Tanzaufführungen, sowie Kinos dürfen wieder für bis zu 99 Personen stattfinden, bzw. öffnen.
Auch Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Personengesellschaften und Behörden dürfen wieder bis zu 99 Personen stattfinden.
In Arztpraxen und in Praxen sonstiger Heilberufe gilt nun ebenfalls eine Maskenpflicht.
Jugendhäuser dürfen wieder öffnen.
Auch Freizeitparks dürfen wieder öffnen.
Bis auf Clubs und Diskos dürfen alle Arten von Gaststätten, Bars und Kneipen wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de