Neufassung Corona-Verordnung ab 1. Juli 2020

Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Die Neufassung gilt ab 1. Juli.

Die erste Corona-Verordnung des Landes erschien am 16. März. Seitdem wurde die Verordnung mehrfach der aktuellen Lage angepasst. Zuletzt vor allem für die Lockerungen von Maßnahmen. Diese Überarbeitungen haben in der Verordnung deutliche Spuren hinterlassen. Im Ergebnis wurde der sowieso schon nicht einfache Text immer komplexer und teilweise auch missverständlicher. Daher macht die Landesregierung bei der Verordnung Tabula Rasa.

Statt die bestehende Verordnung mit einer weiteren Änderungsverordnung wieder anzupassen, gilt ab dem 1. Juli diese > komplett neu gefasste Verordnung.  

Die vollständige Meldung lesen Sie unter diesem link > www.baden-wuerttemberg.de 

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Bürgerbüros bald wieder flächendeckend geöffnet

Die Bürgerbüros in den Ortsverwaltungen, in Durlach und in der Kaiserallee 8 bieten bereits seit dem 8. Juni wieder einen kontrollierten Normalbetrieb an. Schon eine Woche vorher, am 25. Mai, startete das Servicezentrum Auto & Verkehr in der Steinhäuserstraße 22. Als letztes kehrt das Bürgerbüro Ost in der Karlsruher Straße 23 ab dem 1. Juli in seinen Betrieb zurück. Dann stehen die persönlichen Anlaufstellen des Bürgerservices den Karlsruherinnen und Karlsruhern wieder flächendeckend zur Verfügung.

Vorherige Terminvereinbarung notwendig
Das Ordnungs- und Bürgeramt (OA), das die Servicestellen betreibt, weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass aufgrund der Corona-Verordnung in allen öffentlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr darauf geachtet werden muss, dass sich weder Warteschlangen noch Personengruppen bilden und die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Deswegen können persönliche Besuche der Bürgerbüros und des Servicezentrums Auto & Verkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.

Dies schränkt die Leistungsfähigkeit der Bürgerbüros ein. Laut OA kann etwa das größte Bürgerbüro der Stadt in der Kaiserallee 8, das sonst üblicherweise täglich 250 Kundenvorsprachen verbucht, derzeit nur etwa 200 Termine pro Tag anbieten. Demgegenüber steht eine hohe Anzahl nicht bearbeiteter Kundenanliegen aus der Corona-Phase: Auch wenn während des Basisbetriebs alleine in den beiden großen Einrichtungen in der Kaiserallee 8 und der Steinhäuserstraße 22 über 15.600 Kundinnen und Kunden bedient wurden, konnten damit bei weitem nicht alle Anliegen erledigt werden. Viele Kundinnen und Kunden verzichteten während der Corona-Phase etwa auf den Besuch eines Bürgerbüros und wollen diesen nun nachholen. Auch die bevorstehende Urlaubszeit und die Tatsache, dass Reisen nun wieder möglich sind, bringen ein erhöhtes Aufkommen mit sich.

Täglich bis zu mehr als 8.000 Anrufe
Im Juli rechnet die Stadtverwaltung zudem mit steigenden Zulassungszahlen im KFZ-Bereich als Auswirkung des ab dann geltenden reduzierten Mehrwertsteuersatzes. Die Bürgerbüros sind derzeit somit durch die geltenden Hygienevorgaben in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt, sehen sich aber einer Nachfrage gegenüber, die deutlich über das übliche Maß hinausgeht.

Dies wirkt sich auch auf die Erreichbarkeit der 115 aus. Gerade in den letzten Wochen erreichten die Verwaltung über verschiedene städtische Rufnummern einschließlich der Behördennummer 115 mehr als 8.000 Anrufe täglich. In Spitzenzeiten gingen innerhalb von 15 Minuten weit mehr als 300 Anrufversuche ein. Demgegenüber kann das 115-Team nur etwa 1.000 bis 1.200 Anrufe pro Tag entgegen nehmen.

Stadt arbeitet an Verbesserungen der LeistungsfähigkeitDas OA hat bereits personelle und organisatorische Maßnahmen eingeleitet, um den telefonischen Service zu verbessern. In der kommenden Woche wird ein Sprachdialogsystem eingeführt, das in der Anruferlenkung hilft. Zudem werden Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung, aber auch Werkstudierende das Team der 115 unterstützen. In Sachen Bürgerbüro arbeitet das OA daran, deren Leistungsfähigkeit weiter zu verbessern geht aber davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger dennoch auch in Zukunft mit Einschränkungen im Bürgerservice rechnen müssen.

Digitale Angebote für Kommunen entwickeln
Eine Lösung bestünde laut OA in digitalen Angeboten, die das Land, der Bund oder das Rechenzentrum bereitstellen müssten. Derzeit ist es aufgrund gesetzlicher oder technischer Rahmenbedingungen noch immer so, dass für die meisten Produkte der persönliche Besuch eines Bürgerbüros notwendig ist. Um aus dieser Schieflage zu kommen, wird sich Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup beim Land dafür einsetzen, schnellstmöglich digitale Angebote für die Kommunen zu entwickeln.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > Bürgerdienste der Stadtverwaltung     

Pressemitteilung Stadt Karlsruhe

Wesentliche Änderungen seit dem 15. Juni 2020

Es haben sich wieder einige Aktualisierungen durch die Veränderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ergeben. Lesen Sie hier die Zusammenfassung:

  • Die Corona-Verordnung „Einreise-Quarantäne hat sich zum 16. Juni geändert. Danach müssen Ein- und Rückreisende sich in Quarantäne begeben, wenn sie aus einem beim Sozialministerium und RKI gelisteten Risikogebiet nach Deutschland einreisen.
  • Die Liste der Risikogebiete finden Sie unter diesem link > www.rki.de
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendarbeit dürfen Übernachtungsmöglichkeiten anbieten. Es gilt sodann die Coronaverordnung Beherbergungsbetriebe.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de

Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe
Veröffentlicht am 16.06.2020

Wesentliche Änderungen der Corona-Verordnungen, mit Stand vom 13. Juni 2020

Aufgrund der Aktualisierung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg lesen Sie hier die Zusammenfassung der „Wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnungen, mit Stand vom 13. Juni 2020“:

  • Mit Änderung der Verordnung „Veranstaltungen“, gültig seit dem 12. Juni, dürfen Brautpaare während der Hochzeitsfeier tanzen. Es ist dabei sicherzustellen, dass eine Mindestfläche von 25 Quadratmetern zur Verfügung stehen und jederzeit ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu den anderen Teilnehmenden eingehalten werden kann.
  • Die Gültigkeitsdauer der „Verordnung zu Gottesdiensten und sonstigen religiösen Veranstaltungen“ wurde bis zum 30. Juni verlängert.
  • Änderung der Verordnung „Einzelhandel“:
    Die Anzahl der anwesenden Personen, einschließlich der Beschäftigten, ist auf eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zu beschränken. Bei einer Verkaufsfläche von weniger als 20 Quadratmeter dürfen sich zwei Personen im Verkaufsbereich aufhalten, einschließlich der Beschäftigten.
  • Mit Gültigkeit ab dem 11. Juni wurde die Verordnung „Sportwettkämpfe“ geändert:
    Wettkämpfe dürfen nun mit bis zu 99 teilnehmenden Sportlern ausgerichtet werden. Die Teilnahme von Zuschauern ist weiterhin nicht gestattet.
  • Ab dem 15. Juni dürfen Reisebusse wieder betrieben werden:
    Mitfahrende ab einem Lebensalter von 6 Jahren und das Fahrpersonal müssen über die gesamte Fahrt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für das Fahrpersonal gilt die Pflicht nicht, wenn dieses durch eine geeignete Trennvorrichtung geschützt ist.
    Die Fahrgäste werden einem Sitzplatz zugewiesen. Ein anderer Sitzplatz, als der Zugewiesene, darf nicht eingenommen werden.
    Das Gepäck darf ausschließlich vom Fahrpersonal oder Betriebspersonal ver- und entladen werden.
    Auf längeren Fahrten ist das Essen im Reisebus gestattet. Es gilt hier die Verordnung „Gaststätten“.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de     

Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe
Veröffentlicht am 15.06.2020

Startpunkt-Elterncafés für junge Familien öffnen wieder

Die Beschränkungen innerhalb der Corona-Pandemie haben insbesondere Schwangere und junge Familien vor große Herausforderungen gestellt. Viele Familien fühlten sich isoliert, viele Eltern haben entspannte und hilfreiche Austauschmöglichkeiten vermisst. Die Fachkräfte der Startpunkt-Elterncafés waren auch in den vergangenen Wochen auf unterschiedliche, manchmal kreative Weise einzeln, telefonisch oder digital für die Eltern da.
Nun freuen sich beide Seiten, dass die Chance auf persönlichen Austausch und lebendiges Miteinander naht: Die bewährten und beliebten Startpunkte, 20 sind es im gesamten Stadtgebiet, öffnen wieder. Selbstverständlich gelten dabei die notwendigen Auflagen für Hygiene und Abstand, sodass sich vorerst maximal 15 Personen gleichzeitig am jeweiligen Standort aufhalten dürfen. Wann und wie die Öffnung der einzelnen Startpunkte konkret möglich sein wird, erfahren Eltern direkt bei den Startpunktleitungen sowie auf der Homepage des städtischen Kinderbüros (karlsruhe.de/kinderbuero, Stichwort Frühe Prävention). Dort sind auch die Adressen und Kontaktdaten der einzelnen Startpunktcafés zu finden.

Schwangere und Eltern von Kindern bis zu drei Jahren erhalten an diesen Anlaufstellen Austausch- und Beratungsmöglichkeiten. Für Neugeborene gibt es das Begrüßungsgeschenk der Stadt und viele nützliche Informationen. Das Beraten und Begleiten von Eltern durch Psychologinnen, Sozialpädagoginnen und Familienhebammen des Netzwerks der Frühen Prävention wird durch Besuche in den Startpunkten oder im Einzelkontakt ebenfalls angeboten.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > Info und Kontakte zu Startpunkt-Elterncafés                   

Pressemitteilung Stadt Karlsruhe

Stadt stellt Hotlines und Mailfach vorläufig ein

Mit dem kontrollierten Beruhigen und Normalisieren der Lage geht auch eine teilweise Anpassung der Informations- und Beratungsleistungen einher: Die zentrale telefonische Anlaufstelle von Stadt und Kreis für Fragen zu Corona und seinen Auswirkungen unter 0721/133-3333 wird zum Montag, 15. Juni, vorläufig eingestellt. Zuletzt war sie deutlich weniger nachgefragt und dann noch ausschließlich mit sieben Tage die Woche rund um die Uhr nutzbarem Sprachdialogsystem betrieben worden. Gleichen Tags schließt das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) auch das E-Mail-Postfach 3333@karlsruhe.de. Wer noch Anfragen zu Corona hat, kann diese künftig an die bereits bestehende Adresse   buergerdienste@oa.karlsruhe.de senden.

Die ebenfalls eigens zur Corona-Krise unter Telefon 0721/133-1313 eingerichtete psychosoziale Hotline von Stadt und Kreis stellt mit sofortiger Wirkung ihren Betrieb ein, da kaum noch Bedarf bestand. Die Beratung richtete sich mit Fachkräften an Menschen, die mit den seelischen Belastungen durch die Pandemie und ihre Auswirkungen alleine nicht zurechtkamen. Dazu zählt beispielsweise die für die meisten nun mehr und mehr wieder aufgehobene Isolation.

Sollte sich die Großlage ändern und eine wieder stärkere Nachfrage zu erwarten sein, wäre ein schon vorbereiteter schneller Neustart der Hotlines jederzeit möglich. Bis dahin ist unter anderem für intensivere Beratung die Corona-Psycho-Hotline des Landes eine mögliche Alternative: täglich von 8 bis 20 Uhr unter 0800/3773776 erreichbar, betreut von Fachkräften und getragen von mehreren Akteuren wie dem Landessozialministerium. Aktuelle gesicherte Informationen liefert weiterhin das Portal karlsruhe.de/corona.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de       

Pressemitteilung Stadt Karlsruhe

Wesentliche Änderungen zur Corona Verordnung zum 10. Juni

Die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat sich geändert. Hier die wesentliche Änderungen zum 10. Juni 2020:

  • Die Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg sollte zunächst bis zum 15. Juni gelten, wurden aber mit heutiger Änderung bis zum 30. Juni verlängert.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten erlaubt. Bei einer Anzahl von bis zu 10 Personen ist auf die Zugehörigkeit zu einem Haushalt nicht zu beachten.
  • Bei Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich nun bis zu 20 Personen statt wie bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Die Begrenzung gilt nicht, wenn alle miteinander verwandt sind.
  • Ab dem 15. Juni ist der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt, wenn und soweit er durch eine Rechtsverordnung zugelassen wird. Diese Rechtsverordnung gibt es derzeit noch nicht.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > Corona Verordnung Änderungen zum 10. Juni  

Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe

Die Fieberambulanz Karlsruhe schließt am Dienstag, 9. Juni

Die Fieberambulanz in Karlsruhe wird ab Dienstag, den 9. Juni geschlossen. Durch die mittlerweile gute Ausstattung mit eigener Schutzausrüstung betreuen die meisten Hausarztpraxen ihre COVID-Patienten inzwischen selbst.

Zudem hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) für die Versorgung der Patienten flächendeckend über 200 sogenannte Corona-Schwerpunktpraxen (CSP) etabliert. Die CSP stellen definierte Zeitslots für die Untersuchung, Behandlung und Abstriche von COVID-Verdachtsfällen zur Verfügung. So ist sichergestellt, dass alle Patienten in Baden-Württemberg bei Bedarf Abstriche erhalten.

Die KVBW reagiert mit der Schließung der Karlsruher Fieberambulanz auf die zurückgehenden Infektionszahlen. Durch die damit deutlich sinkenden Patientenzahlen sei deren weiterer Bestand nicht mehr zu rechtfertigen. Allerdings sei sie auf eine mögliche zweite Infektionswelle vorbereitet, so dass, falls erforderlich, Fieberambulanzen auch schnell wiedereröffnet werden könnten.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Johannes Fechner, bedankte sich bei allen Beteiligten: „Uns ist es gelungen, innerhalb sehr kurzer Zeit mit den Fie-berambulanzen eine Struktur zu schaffen, die einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass wir gut durch die Pandemie gekommen sind, was die Versorgung der Bevölkerung angeht. Das ist der engen Zusammenarbeit mit den Landratsämtern und Bürgermeistern, aber auch dem großen Engagement der Ärztinnen und Ärzte und des medizinischen Fachpersonals zu verdanken. Gleichzeitig konnten wir den Krankenhäusern den Rücken freihalten, damit sie ihre Kapazitäten für die schweren Fälle einsetzen können. Dafür gebührt allen Beteiligten unser herzlicher Dank!“

Weitere Informationen der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) finden Sie im Internet unter diesem link > www.kvbawue.de     

Pressemitteilung Stadt Karlsruhe

Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen die seit dem 3. Juni gültig sind

Schwimm-, Hallenbäder und Seen, mit einem kontrollierten Zugang, dürfen seit dem 6. Juni wieder geöffnet werden.
Auch Saunen dürfen seit dem 6. Juni wieder öffnen. Verboten bleiben aber weiterhin Anlagen mit Aerosolbildung, insbesondere Dampfsaunen, Dampfbäder, Warmlufträume, das Aufgießen und das Verwedeln der Luft.

Für den Tanzunterricht in Gruppen wurde die Mindestraumfläche pro Person oder Tanzpaar von 40 Quadratmeter auf 25 Quadratmetern pro Person oder Tanzpaar reduziert. Beim Ballett ist an der Stange ein Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Personen einzuhalten.
Die Einreisequarantäne gilt für Personen, die aus einem Land nach Deutschland einreisen, in welchem die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen aufweist.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de
Mitteilung Ordnungsamt Karlsruhe

OB Mentrup Videostatement: die aktuelle Lage der Corona-Pandemie in der Stadt

Interview zur aktuellen Lage mit dem Karlsruher Oberbürgermeister

Im Gespräch nach dem Rundgang durch das Karlsruher Gesundheitsamt äußert sich der Karlsruher Oberbürgermeister zur aktuellen Lage der Corona-Pandemie in der Stadt und deren Folgen für die Kommune.

Das Videostatement finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de/videostatement

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de