Die wesentlichen Änderungen zur Corona-Verordnung des Landes ab dem 29. Mai im folgenden für Sie hier zusammengefasst:
Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen wieder öffnen. Die Selbstversorgung der Nutzer*innen ist nicht mehr erforderliche Voraussetzung. Für die Öffnung der Beherbergungsbetriebe gelten gesonderte Hygienevorschriften, zu finden in der Corona-Verordnung „Beherbergungsbetriebe“, auf der Seite www.corona.karlsruhe.de, unter der Rubrik „Allgemeine Rechtsvorschriften“. Die Verordnung gilt nicht soweit eine Selbstversorgung ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt.
Freizeitparks und allgemein Anbieter von Freizeitaktivitäten dürfen wieder öffnen, auch im Indoorbereich, jedoch keine Indoor-Sportanlagen.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de