Schwimmbäder (für Prüfungen etc.) und Tanzschulen dürfen wieder öffnen

Ab dem 2. Juni dürfen private und öffentlichen Sportanlagen unter Auflagen wieder öffnen, insbesondere Fitness- und Yogastudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de   

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