Musik- und Jugendkunstunterricht darf wieder gemeinsam, bis zu einer Anzahl von 10 Personen stattfinden. Ausgenommen davon sind der Tanz-, Blasinstrumenten- und Gesangsunterricht. Tanzunterricht darf ab dem 2. Juni wieder bis zu 10 Personen stattfinden. Der Blasinstrumentenunterricht ist als Einzelunterricht, oder in einer Gruppe von maximal 5 Personen gestattet. Der Gesangsunterricht darf nur als Einzelunterricht stattfinden. Es gelten strenge Hygienevorschriften.
Die Verordnung über die Wiederaufnahme des Betriebs von Musikschulen und Jugendkunstschulen finden Sie unter diesem link > Notverkündung Musikschulen und Jugendkunstschulen