Die wesentlichen Änderungen ab dem 18. Mai

Das Land Baden-Württemberg hat in den vergangenen Tagen zu angekündigten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Covid-19 Virus einige Verordnungen erlassen, die ab 18. Mai gelten.
Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick

– Präsenzunterricht an Schulen: Jetzt auch wieder für 4. Klassen der Grundschulen, 4. und 5. Klassen der Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Klassenstufen 9 und 10 der Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen.
– KiTa-Betrieb: bis zur Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße kann Betrieb wieder aufgenommen werden. Gleiches gilt für Kindertagespflegestellen – ohne Vorgaben zur Gruppengröße.
– Speisegaststätten, Cafés und Eisdielen dürfen wieder öffnen.
– Freizeitaktivitäten im Freiluftbereich, wie zum Beispiel Bogen-Parcours, Bootsverleih, Hochseilgärten/Kletterparks, Sommerrodelbahnen, Minigolf- und Paintball-Anlagen, sind wieder zugelassen.
– Übernachtungen in Wohnwägen und Wohnmobilen auf Campingplätzen ist wieder möglich. Zelte bleiben untersagt und Gemeinschaftsanlagen geschlossen.
– Besen- und Straußenwirtschaften, sofern sie zubereitete Speisen anbieten, und Bewirtung in Metzgereien und Bäckereien sind wieder zugelassen.
– Geführte Touren zu touristischen Zwecken sind wieder möglich.
– Sportwettkämpfe im Profi-Bereich sind wieder zugelassen.

– die Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen unter bestimmten Umständen wieder möglich.
– Quarantänepflicht gilt grundsätzlich nur noch für Einreisen aus Staaten außerhalb Europas.

Die vollständige Meldung sowie weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de

Schreibe einen Kommentar