Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege können vom 18. Mai 2020 an die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten. Die Lenkungsgruppe der Landesregierung hat am 13. Mai einem entsprechenden Vorschlag des Kultusministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Damit setzt das Land den rechtlichen Rahmen für die schrittweise Öffnung – für die Umsetzung vor Ort und die Konzepte dafür sind die Kommunen, Träger und Einrichtungen in eigener Zuständigkeit verantwortlich.
Rahmen ermöglicht Spielraum für individuelle Konzepte vor Ort
„Mit dem Rahmen ermöglichen wir den Einrichtungsträgern bewusst Spielräume, damit sie im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten individuelle Konzepte entwickeln können, wie sie die schrittweise Öffnung der Betreuung umsetzen können. Durch den Beschluss haben nun alle Beteiligten eine gute Grundlage, um gemeinsam wieder mehr Familien im Land eine Betreuung anbieten zu können. Das Land wird den Wiedereinstieg konstruktiv begleiten“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Die Ausweitung kann selbstverständlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die Träger der Einrichtungen benötigen Vorlauf für ihre Planungen und die Organisation. Wie die zeitliche Umsetzung in der jeweiligen Einrichtung vor Ort erfolgt, hängt darüber hinaus maßgeblich von der jeweiligen räumlichen und personellen Situation ab. Was die Kommunen, freien Träger und Tagespflegepersonen in dieser außergewöhnlichen Situation leisten, verdient große Anerkennung.“ Der beschlossene rechtliche Rahmen wird in der nächsten Änderung der Corona-Verordnung der Landesregierung aufgenommen, die voraussichtlich diesen Samstag notverkündet wird.
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