Neue Verordnungen für Gaststätten, Friseure und weitere Betriebe

Bestimmungen regeln auch Wiedereröffnung von Gaststätten (GÜLTIG AB 18. Mai)

Die neuen Bestimmungen, die die Wiedereröffnung von Gaststätten (GÜLTIG AB 18. Mai), den Betrieb von Kosmetikstudios, Friseurbetrieben und medizinischer Fußpflege sowie das Betreiben von Vergnügungsstätten regeln, finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de

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