Einreise-Corona-Verordnung verlängert und geändert

Das Land hat am 09. Mai die Einreise-Qurantäne-Verordnung erneut geändert und bis zum 24. Mai verlängert. Ob sie danach erneut und über die Pfingstferien verlängert wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Neu ist, dass nun auch Personen, deren Tätigkeit für die Funktionsfähigkeit von Einrichtungen und Unternehmen der Energie- und Wärmeversorgung, der Wasserversorgung, der Abwasserbehandlung und der Abfallentsorgung zwingend notwendig ist, von der Quarantänepflicht bei Einreise ausgenommen sind. Gleiches gilt jetzt auch für zwingend notwendige und unaufschiebbare Geschäftsreisen, die länger als fünf Tage dauern.

Zugelassene Fahrten durch Baden-Württemberg mussten bislang auf dem direkten Weg und grundsätzlich ohne Unterbrechung erfolgen. Auch dies hat der Verordnungsgeber nun gelockert. Ab dem 11. Mai dürfen die Fahrten wieder zu Einkaufs- und Freizeitzwecken unterbrochen werden.

Die konsolidierte Fassung im Wortlaut zum download finden Sie unter diesem link > Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende (Stand: 9.Mai)

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