Die wesentlichen Änderungen ab dem 11. Mai

– Aufenthaltsbeschränkungen wurden bis 05. Juni verlängert, aber gelockert:
– Personen aus zwei Haushalten (z.B. zwei Familien) dürfen sich nun wieder überall treffen

– auch Geschwister dürfen sich wieder treffen und ihre Kinder mitbringen – allerdings nur außerhalb des öffentlichen Raums

– die Tragepflicht eines Mund-Nase-Schutzes wurde auf den gesamten Personenverkehr, auch an Flughäfen, erweitert.

– Vergnügungsstätten (wie Spielhallen) dürfen wieder öffnen, ebenso wie Kosmetik-, Sonnen-, Piercing und Tattoostudios.

– Fahrschulen und Häfen dürfen grundsätzlich wieder betrieben werden

– Wohnmobilstellplätze und Ferienwohnungen dürfen wieder öffnen.

– Beschäftigte deren Tätigkeit für bestimmte Unternehmen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge zwingend notwendig ist, unterliegen nicht mehr der Quarantänepflicht bei Einreise. Gleiches gilt bei Geschäftsreisen über fünf Tage.

– Auf Freiluftsportanlagen darf wieder trainiert werden – allerdings nur unter besonderen Rahmenbedingungen, die das Land in einer eigenen Verordnung geregelt hat (siehe Sportstätten-Verordnung)

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de    

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