– Aufenthaltsbeschränkungen wurden bis 05. Juni verlängert, aber gelockert:
– Personen aus zwei Haushalten (z.B. zwei Familien) dürfen sich nun wieder überall treffen
– auch Geschwister dürfen sich wieder treffen und ihre Kinder mitbringen – allerdings nur außerhalb des öffentlichen Raums
– die Tragepflicht eines Mund-Nase-Schutzes wurde auf den gesamten Personenverkehr, auch an Flughäfen, erweitert.
– Vergnügungsstätten (wie Spielhallen) dürfen wieder öffnen, ebenso wie Kosmetik-, Sonnen-, Piercing und Tattoostudios.
– Fahrschulen und Häfen dürfen grundsätzlich wieder betrieben werden
– Wohnmobilstellplätze und Ferienwohnungen dürfen wieder öffnen.
– Beschäftigte deren Tätigkeit für bestimmte Unternehmen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge zwingend notwendig ist, unterliegen nicht mehr der Quarantänepflicht bei Einreise. Gleiches gilt bei Geschäftsreisen über fünf Tage.
– Auf Freiluftsportanlagen darf wieder trainiert werden – allerdings nur unter besonderen Rahmenbedingungen, die das Land in einer eigenen Verordnung geregelt hat (siehe Sportstätten-Verordnung)
Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de