Musik- und Jugendkunstschulen dürfen unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften wieder öffnen

Mit der neuen Verordnung der Ministerien für Soziales und Kultur ist der Musik- und Jugendkunstunterricht zur Berufs- oder Studienvorbereitung und für den Einzelunterricht ab dem 6. Mai 2020 wieder möglich. Auch hier gelten besondere Hygienevorschriften wie das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Unterrichtsteilnehmenden und die regelmäßige Desinfektion von Händen und Oberflächen. Die genauen Vorschriften sind in der Verordnung nachzulesen.

Die neue Verordnung zum Musik- und Jugendkunstunterricht im Wortlaut finden Sie als download unter diesem link >> www.corona.karlsruhe.de

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