Veranstaltungen zur Religionsausübung wieder zulässig

Ab dem 04. Mai sind nun auch wieder Veranstaltungen von Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung zulässig. Das Kultusministerium hat hierfür in einer Verordnung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen besondere Vorgaben erarbeitet:

Danach soll bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, eingehalten werden. Eine Begrenzung der Anzahl der Teilnehmenden schreibt das Land aber nur für Veranstaltungen unter freiem Himmel vor. Hier soll die Gesamtzahl von 100 Personen nicht überschritten werden. Auch bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten unter freiem Himmel sind höchstens 50 Teilnehmende zulässig. Bestatter und weitere Mitarbeiter sind hierbei nicht mitzuzählen, sofern sie mit der Trauergemeinde nicht in unmittelbaren Kontakt kommen.

Das Kultusministerium empfiehlt bei allen Veranstaltungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Die Verordnung im Wortlaut finden Sie als download unter diesem link >> www.corona.karlsruhe.de

Schreibe einen Kommentar