Neu: Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung des Landes, die ab 4. Mai gültig ist

Parallel zu neuen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurden heute auch die aktuell dazu gültigen Auslegungshinweise veröffentlicht, die den Betroffenen Orientierung und Informationen zu den Paragraphen der Verordnung geben.

Die Auslegungshinweise im Wortlaut finden Sie als download unter diesem link >> https://corona.karlsruhe.de

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