Änderungen zur Corona-Verordnung ab dem 29. Mai 2020

Die wesentlichen Änderungen zur Corona-Verordnung des Landes ab dem 29. Mai im folgenden für Sie hier zusammengefasst:
Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen wieder öffnen. Die Selbstversorgung der Nutzer*innen ist nicht mehr erforderliche Voraussetzung. Für die Öffnung der Beherbergungsbetriebe gelten gesonderte Hygienevorschriften, zu finden in der Corona-Verordnung „Beherbergungsbetriebe“, auf der Seite www.corona.karlsruhe.de, unter der Rubrik „Allgemeine Rechtsvorschriften“. Die Verordnung gilt nicht soweit eine Selbstversorgung ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt.

Freizeitparks und allgemein Anbieter von Freizeitaktivitäten dürfen wieder öffnen, auch im Indoorbereich, jedoch keine Indoor-Sportanlagen.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de

Beschicker aus dem Elsass wieder auf Karlsruher Wochenmärkten

Nach zweimonatiger Corona-Zwangspause kehren die Beschickerinnen und Beschicker aus dem Elsass wieder zurück auf die Karlsruher Wochenmärke. Schon seit vergangenem Samstag steht Patrick Bouillac wieder mit französischen Spezialitäten wie Salami und Senf auf dem Gutenbergplatz. Ab Anfang Juni gibt es ein Wiedersehen mit der Bäckerei La Minzbrueck, die Baguette, Éclaires und weitere Leckereien im Angebot hat. Frische Waren gibt es auch immer mittwochs von 16 bis 20 Uhr beim Abendmarkt auf dem Karlsruher Marktplatz.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.karlsruhe.de   

Corona-Hotline der Lage angepasst

In der gegenwärtig beruhigten Infektionslage bleibt das automatische Sprachdialogsystem unter der Nummer der Corona-Hotline von Stadt und Kreis (0721/133-3333) rund um die Uhr sieben Tage die Woche erreichbar. Für persönliche Auskünfte ist die telefonische Anlaufstelle zu allen Fragen rund um das Corona-Virus nun bis auf Weiteres nicht besetzt.

Bürgerinnen und Bürger können sich bei allgemeinen Angelegenheiten auch an die zentrale Behördenrufnummer 115 wenden. Die telefonische psychosoziale Beratung von Stadt und Kreis (0721/133-1313) ist weiterhin montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr besetzt, um all denjenigen zur Seite zu stehen, die Hilfe wegen psychischer, seelischer Belastungen durch die weitreichenden Auswirkungen der Corona-Pandemie suchen.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de  

KVV zahlt ScoolCard-Abonnenten Landesgeld aus

Gute Nachrichten für Eltern im baden-württembergischen Teil des KVV-Gebiets deren Kinder eine ScoolCard besitzen: Statt einer Abbuchung in diesen Tagen gibt es eine Rückzahlung auf das Konto der Abonnenten. Das Land Baden-Württemberg hatte vor einigen Wochen beschlossen, den Eltern finanziell unter die Arme zu greifen und all‘ jenen, die ihr Abo nicht gekündigt haben, den Eigenanteil am ScoolCard-Abo für zwei Monate zu erstatten.

Aufgrund der Corona-Pandemie findet seit Mitte März in den meisten Schulen vor Ort kein Unterricht statt, sodass die ScoolCards für die Kinder insbesondere in den Monaten April und Mai keine Verwendung fanden, das Abo aber weiterlief. „Wir sind den Eltern, die an unserem KVV-Angebot festgehalten haben, sehr dankbar“, betont KVV-Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon. „Sie tragen wie alle Abonnenten, die trotz der Corona-Pandemie ihr Abo weiter beziehen, einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer ÖPNV-Landschaft und damit an einer grüneren Zukunft für unsere Kinder und Enkel. Dass wir nun dank des Landeszuschusses und der Flexibilität unserer Gesellschafter im KVV rund 47.000 Kunden zwei Monatsraten erlassen können, darüber bin ich sehr froh. Wir hatten aktiv darauf hingewirkt, denn die Eltern können dieses Geld sicher gut gebrauchen“, ergänzt Pischon.

Bis zur Überweisung der Unterstützungszahlung durch das Land strecken die KVVGesellschafter auf der badischen Seite des Verbundgebiets – die Stadt Karlsruhe, der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden – die Summe von rund 4,3 Millionen Euro vor. So wird in diesen Tagen bei all‘ jenen Kunden, die bis einschließlich Juni nicht gekündigt haben, keine Gebühr für den Monat Juni vom Konto der Eltern eingezogen und das Geld für den Monat Mai auf das Konto zurückgebucht.

[Quelle: Pressemitteilung Karlsruher Verkehrsverbund GmbH]

Ab Pfingsten wieder Führungen in der Städtischen Galerie

Ab Pfingstsonntag, 31. Mai, bietet die Städtische Galerie Karlsruhe wieder Führungen für ihre Besucherinnen und Besucher an. Auch die sonntägliche Kinderwerkstatt ist dann wieder geöffnet. Es gelten die üblichen Sicherheits- und Hygienevorschriften – die Teilnehmerzahl ist beschränkt, um vorherige telefonische Anmeldung unter 0721/133-4444 wird gebeten und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist unbedingt erforderlich. Der Eintritt in alle Ausstellungen ist frei, die Teilnahmegebühr für Führungen und Kinderwerkstatt beträgt pro Person 2 Euro.

Führungen finden regelmäßig donnerstags um 12.15 Uhr (Kurzführung zur Mittagszeit), freitags um 16 Uhr und sonntags um 15 Uhr statt, parallel dazu beginnt die anderthalb Stunden dauernde Kinderwerkstatt ebenfalls um 15 Uhr. In unregelmäßigen Abständen werden außerdem mittwochs um 11 Uhr Rundgänge angeboten. Die Führungen am Sonntag, 31. Mai, um 15 Uhr, am Mittwoch, 3. Juni, um 11 Uhr und am Freitag, 5. Juni, um 16 Uhr widmen sich der großen Sonderausstellung „(Un)endliche Ressourcen? Künstlerische Positionen seit 1980“, die Kurzführung am Donnerstag, 4. Juni, um 12.15 Uhr erläutert die Kunstwerke in der Präsentation „Peter Ackermann – Verrätselte Architekturen 1965-1999“.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.staedtische-galerie.de und im gedruckten Vierteljahresprogramm des Museums.

Kein ökumenischer Gottesdienst im Durlacher Schlossgarten

Unterstützt vom Stadtamt Durlach feiern die Kirchengemeinden und christlichen Gemeinschaften seit sieben Jahren am Pfingstmontag einen ökumenischen Gottesdienst im Durlacher Schlossgarten. Corona-bedingt muss auf diese liebgewonnene Tradition verzichtet werden. Zwar sind Gottesdienste seit dem 10. Mai grundsätzlich wieder erlaubt, die Anforderungen an ein Schutzkonzept erforderten jedoch einen hohen Planungsaufwand, so die Veranstalter. Vor allem aber wolle man die Gesundheit der Gottesdienstbesucherinnen und -besucher nicht gefährden.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de  

Betriebswiederaufnahme Weiterbildungseinrichtungen

Nach Mitteilung des baden-württembergischen Kultusministeriums können unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute ab dem 25. Mai den Betrieb wieder aufnehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link > www.corona-karlsruhe.de

Musik- und Jugendkunstunterricht unter Auflagen gestattet

Musik- und Jugendkunstunterricht darf wieder gemeinsam, bis zu einer Anzahl von 10 Personen stattfinden. Ausgenommen davon sind der Tanz-, Blasinstrumenten- und Gesangsunterricht. Tanzunterricht darf ab dem 2. Juni wieder bis zu 10 Personen stattfinden. Der Blasinstrumentenunterricht ist als Einzelunterricht, oder in einer Gruppe von maximal 5 Personen gestattet. Der Gesangsunterricht darf nur als Einzelunterricht stattfinden. Es gelten strenge Hygienevorschriften.
Die Verordnung über die Wiederaufnahme des Betriebs von Musikschulen und Jugendkunstschulen finden Sie unter diesem link > Notverkündung Musikschulen und Jugendkunstschulen

Servicezentrum Auto und Verkehr nimmt Normalbetrieb auf

Bekanntes Dienstleistungsangebot mit neuen Abläufen ab 25. Mai in der Steinhäuserstraße 22

Nach dem Herunterfahren der Bürgerdienste im Zuge der Corona-Pandemie Ende März und rund acht Wochen im eingeschränkten Basisbetrieb, kehrt das Servicezentrum Auto und Verkehr am 25. Mai als erster Fachbereich des Ordnungs- und Bürgeramts (OA) wieder in den Normalbetrieb zurück.

Die bekannten Dienstleistungen aus den Bereichen Kfz-Zulassung, Führerschein-, Bußgeld- und Straßenverkehrsstelle werden unter den gebotenen Schutzmaßnahmen wieder in der Steinhäuserstraße 22 angeboten.

„Wir mussten uns in den vergangenen Wochen neu erfinden, Bewährtes hinterfragen und nahezu alle Abläufe komplett neu entwickeln“, erklärt OA-Leiter Dr. Björn Weiße. „Auch wenn wir versuchen, den gleichen Service, wie vor der Krise zu bieten, wird es zu Veränderungen kommen“, so Weiße weiter.

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Das Amt, das mit die meisten Kunden am Tag bedient, war gezwungen das Kundenaufkommen deutlich zu reduzieren und zu steuern, um Abstandsregeln zu gewährleisten. Sämtliche Produkte, die gesetzlich kein persönliches Erscheinen verlangen, werden digital angeboten.

Eine weitere Neuerung wird sein, dass persönliche Vorsprachen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung über das Internet oder die Behördennummer 115 möglich sein werden. „Ebenso wie die Einzelhandelsbetriebe, müssen auch wir Gruppenbildung vermeiden und Warteschlagen so organisieren, dass für niemand eine Ansteckungsgefahr besteht“ unterstreicht Weiße. Das gelinge nur, „wenn wir dafür Sorge tragen, dass nur Kundinnen und Kunden im Haus sind, die einen Termin haben.“

Die Abläufe wurden zudem so umgestellt, dass eine Terminvereinbarung erst dann erfolgt, wenn alle Antragsunterlagen vorher der Behörde zur Verfügung gestellt und auf Vollständigkeit geprüft wurden. Erneute Vorsprachen wegen fehlender oder falscher Unterlagen sollen so vermieden werden. Der Zugang erfolgt, wie bisher auch, über den ADAC-Haupteingang, ist aber jeweils erst kurz vor dem Termin möglich.

Käuflein wirbt um Verständnis für notwendige Veränderungen
„Ich bin froh, dass wir nun wieder schrittweise in den Normalbetrieb zurückfinden“, ist auch Bürgermeister Dr. Albert Käuflein erleichtert. „Obwohl wir in den Wochen des Basisbetriebs viele Kundinnen und Kunden bedienen konnten, baut sich eine Bugwelle an Anliegen auf, die wir irgendwann nicht mehr abarbeiten können. Insofern müssen wir die Verwaltung jetzt wieder komplett öffnen.“

Käuflein bittet um Verständnis für die notwendigen Veränderungen in den Abläufen, verweist aber auf andere Großstädte, die noch lange nicht in den Normalbetreib zurückkehren könnten. Diese seien seit acht Wochen nur in einem Notbetrieb erreichbar, „da hatten wir bereits über 10.000 Kundinnen und Kunden persönlich bedient.“

Quelle: Pressemitteilung Presse- und Informationsamt
Veröffentlicht am 22.05.2020