Fragen und Antworten zur Maskenpflicht

„Was muss ich bei der Maskenpflicht beachten?“ Fragen und Antworten…

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat auf Ihrem Portal die wichtigsten Fragen und Antworten zum Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen und zu den Lockerungen der Verordnung vom 17. April zusammengestellt.
Dabei geht es natürlich auch um die aktuell anstehenden Fragen zu der ab Montag, 27.4., geltenden Maskenpflicht.
Aber auch das Thema „Fragen und Antworten zum Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum und von Ansammlungen“ wird behandelt.

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Achtung: Maskenpflicht ab 27.4. gültig!

Ab dem 27. April folgt der dringenden Empfehlung, eine sogenannte, nicht-medizinische Alltagsmaske im ÖPNV und beim Einkaufen zu tragen, die Maskenpflicht. Eine entsprechende Verordnung gilt ab dem 27.4.2020

Konkret: Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus

1. im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahn-und Bussteigen und
2. in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht.

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Marktamt sagt verschiedene Veranstaltungen ab

Wochenmärkte weiter geöffnet / Infos und Termine im Internet

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes verbietet Veranstaltungen bis Ende August. Damit fallen auch einige vom städtischen Marktamt geplante Termine aus. Unter anderem betroffen sind:

  • die Frühjahrsmess‘ auf dem Messplatz,
  • der Kunsthandwerkermarkt am 9. Mai,
  • der Fischmarkt und der Stoffmarkt auf dem Stephanplatz,
  • sowie die Flohmarktveranstaltungen auf verschiedenen Plätzen.
  • Die Shows des Circus Flic Flac wurden verschoben und finden vom 29. April bis 9. Mai 2021 statt.

Die Wochenmärkte bleiben weiterhin geöffnet. Informationen, Änderungen und Termine sind im Internet unter >> www.karlsruhe.de/maerkte zu finden.

Die Pressemitteilung lesen Sie unter diesem link >> https://presse.karlsruhe.de    

[Quelle: Pressemitteilung Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe]
Veröffentlicht am 23.04.2020

Ab 23. April: Land erlaubt Öffnung größerer Geschäfte mit abgetrennter Verkaufsfläche

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern können künftig durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen. Nach einer Gerichtsentscheidung ändert das Land die Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels.

Die Neuregelung gilt ab dem 23. April 2020.

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir haben die Verwaltungsgerichtsentscheidung zur Kenntnis genommen. Das Land wird auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten und das Wirtschaftsministerium wird durch eine Änderung der Gemeinsamen Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels ermöglichen, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen können.“

Geschäfte, die bisher wegen Überschreitung der Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geschlossen bleiben müssen, dürfen somit einzelne Bereiche bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern abtrennen und diese abgetrennte Fläche für den Verkauf öffnen. Die abgesperrten Verkaufsflächen dürfen für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein. Die sonstigen Hygiene- und Abstandsregeln für den Einzelhandel sind zu beachten.

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SCHLOSSLICHTSPIELE mit doppelter Weltpremiere

Die virtuellen SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe sind vom 5. August bis zum 13. September kostenlos und weltweit online zu sehen.

Die SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe finden auch in diesem Jahr statt – allerdings in einem ganz anderen Format als in den fünf Jahren zuvor. Dabei wird die Eröffnungsshow am 5. August eine doppelte Weltpremiere sein: einerseits dürfen sich die Zuschauerinnen und Zuschauer auf eine neue Show international renommierter Video-Künstler freuen, und gleichzeitig werden sie Zeugen des weltweit ersten Web Projection Mapping überhaupt.

„Wo Nähe herrscht, herrscht das Corona-Virus, deswegen werden die SCHLOSSLICHTSPIELE nicht wie üblich vor Ort eröffnet, sondern distanziert, entfernt, bei Ihnen zu Hause stattfinden. Die SCHLOSSLICHTSPIELE 2020 werden zu einer Weltpremiere – ein virtuelles Projection-Mapping, das Sie zu Hause durch die Einnahme verschiedener Beobachterpositionen steuern können“, so Peter Weibel, Vorstand des ZKM Karlsruhe und Kurator der SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe. „Zu dieser virtuellen Eröffnung aus der Ferne wird ein neues Stück gespielt, die übrigen Tage der SCHLOSSLICHTSPIELE zeigen ein Best-of, eine Auswahl der besten Stücke der vergangenen Jahre. Auch diese Produktionen können Sie aus der Ferne durch Ihre Beobachterposition steuern. Sie sind also bei den Schlosslichtspielen 2020 dabei, aber gleichzeitig zu Hause. Die SCHLOSSLICHTSPIELE werden dieses Jahr zu Heimspielen.“

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AfA-Service läuft wieder – Verschiebungen durch Maifeiertag

Die städtische Müllabfuhr arbeitet am Freitag, 1. Mai, nicht. Daher kann es in dieser Woche zu Verschiebungen bei den Abholtagen für Bioabfall, Papier, Restmüll und Wertstoff kommen. Die Leerungstermine finden sich im Abfuhrkalender unter >> www.karlsruhe.de/abfall oder sind unter dem Behördentelefon 115 erfragbar. In Neureut werden Bioabfall, Restmüll und Wertstoff am Donnerstag, 30. April, vorgeholt, in Wolfartsweier ebenso Bioabfall, Papier und Restmüll bereits am Mittwoch, 29. April.

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Einrichtung eines Servicecenters beim Landratsamt Karlsruhe

Am Mittwoch, 22. April geht beim Landratsamt Karlsruhe ein neues Servicecenter mit erweiterten Servicezeiten an den Start.
In Zeiten der COVID19-Pandemie und den damit nach wie vor geltenden strengen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften erweitert das Landratsamt sein Serviceangebot für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises in den kundenintensiven Bereichen. Zusätzlich zu den Leistungen der Kfz-Zulassungsstellen können weitere Bürgeranliegen wie die der Führerscheinstelle, Ausländerbehörde oder beispielsweise des Staatsangehörigkeitswesens im Servicecenter bedient werden.

An den Standorten Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe sowie im Dienstleistungszentrum Bruchsal, Am Alten Güterbahnhof 9, können künftig Kundenanliegen nach vorheriger Terminvereinbarung im Servicecenter von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr direkt am Schalter bearbeitet werden.

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TRK-Vorsitzender Dr. Frank Mentrup setzt sich für zügigen Grenzübertritt ein

In Deutschland arbeiten – aber nicht in Deutschland einkaufen? / Gegen stundenlanges Warten und die Diskriminierung von BerufspendlerInnen mit französischem Pass

In einem Brandbrief an das Staats- und das Sozialministerium Baden-Württemberg vom letzten Freitag weist Dr. Frank Mentrup, Aufsichtsratsvorsitzender der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH, auf die zeitraubende Bürokratie an der deutsch-französischen Grenze und spezifische Diskriminierungen französischer BerufspendlerInnen hin. „Der Einsatz unserer KollegInnen aus dem Elsass in Wirtschaft und Verwaltung hatte sich nach Wochen der Quarantäne wieder normalisiert, doch bei der Einreise nach Baden-Württemberg bestanden und bestehen immer noch sehr lange Wartezeiten, die so nicht zumutbar sind“, heißt es dort.

Die Hoffnung, mit Inkrafttreten der vierten Fassung der Corona-Verordnung und der Einreiseverordnung des Landes vorletzte Woche gebe es jetzt Erleichterungen, sei nicht erfüllt worden. Stattdessen wurden die Voraussetzungen zum Grenzübertritt verschärft und es häufen sich weiter die Beschwerden – von Unternehmen aus Karlsruhe und der Region, die auf Arbeitskräfte aus dem Elsass angewiesen sind. Und nach der weiteren Stufe der Lockerungen im Einzelhandel seit dieser Woche dürfte die Zahl der PendlerInnen weiter zunehmen: „Mitunter wird uns von mehreren Stunden Wartezeit berichtet!“

Zudem häuften sich Beschwerden von Grenz-PendlerInnen, die sich diskriminiert fühlen. So ist es BerufspendlerInnen mit französischer Staatsangehörigkeit untersagt, ihre Fahrt in Baden-Württemberg für Einkaufszwecke zu unterbrechen – dies wird mit Bußgeldern streng geahndet. PendlerInnen mit deutschem Pass hingegen, die im Elsass wohnen und in Baden-Württemberg arbeiten, dürfen dort einkaufen. Diese Diskriminierung müsse umgehend abgeschafft werden, fordert Dr. Frank Mentrup. „Wir arbeiten zusammen, wir feiern zusammen, wir leben zusammen und wir unterstützen uns in Krisenzeiten – da passt eine solche Regelung nicht, zumal es eine solche wohl nur im Grenzgebiet Baden-Württembergs gibt. Im Geiste des Aachener Vertrags und des selbstverständlichen Lebens in unserer Grenzregion eigentlich ein NoGo“, so Mentrup.

Um die Situation zu entschärfen und Verstimmung in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu verhindern, bittet der TRK-Aufsichtsratsvorsitzende die Landesregierung mit Nachdruck, dafür zu sorgen, dass BerufspendlerInnen an den Grenzübergängen schneller einreisen können: „Wie zu Beginn der Krise sollte die Grenzpolizei diejenigen zügig durchwinken, die eine gültige Arbeitsbescheinigung als Passagierschein sichtbar an der Frontscheibe ihres Fahrzeugs angebracht haben. Und die Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit gehört umgehend abgeschafft!“

[Quelle: Pressemitteilung TechnologieRegion Karlsruhe GmbH]
TechnologieRegion Karlsruhe GmbH
Emmy-Noether-Straße 11
76131 Karlsruhe
Weitere Infos unter >> www.technologieregion-karlsruhe.de