Friseure: Voraussetzungen für Wiedereröffnung

Richtlinie des Landes regelt alle Einzelheiten / Schutz Mitarbeiter und Kunden entscheidend.

Friseure müssen Voraussetzungen für Wiedereröffnung erfüllen.
Am 29. April wurde eine wichtige Richtlinie für Friseure im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht. Damit ist klar, unter welchen Voraussetzungen diese ihre Betriebe ab dem 4. Mai wieder aufnehmen dürfen.

Die „Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Corona-Virus (SARS-Cov-2) in Friseurbetrieben“ regelt Bestimmungen des Arbeitsschutzes und berücksichtigt auch die Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung und PSA-Benutzerverordnung. Insbesondere muss der Arbeitgeber den Schutz von Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsrisikos durch SARS-CoV-2.

Die Friseur-Richtlinie finden Sie als download unter diesem link >> www.corona.karlsruhe.de 

Schreibe einen Kommentar