Das Kultusministerium BaWü hat einen erweiterten Personenkreis definiert, der Anspruch auf eine Notbetreuung nach der Corona-Verordnung hat.
Seit heute gültig: Wesentliche Änderungen für Kindernotbetreuung ab dem 27. April 2020
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter diesem link >> https://karlsruhe.de