Ab dem 27. April folgt der dringenden Empfehlung, eine sogenannte, nicht-medizinische Alltagsmaske im ÖPNV und beim Einkaufen zu tragen, die Maskenpflicht. Eine entsprechende Verordnung gilt ab dem 27.4.2020
Konkret: Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus
1. im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahn-und Bussteigen und
2. in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht.
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