Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sah sich die Landesregierung zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der Pflicht, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen die gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu erlassen (Corona-Verordnung). Grundsätzlich gelten die Auslegungshinweise mit folgender Maßgabe:
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