Mit Bezug auf die jüngste Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und deren Beschlüsse hat das Land Baden-Württemberg reagiert und eine: „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)“ in der aktuellen Fassung vom 17. April 2020 erlassen.
Dazu gibt es verschiedene Richtlinien, Auslegungsbestimmungen und weitere Verfügungen. Aktualisierte, gültige Fassung vom 17. April 2020
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