Hygienische Voraussetzungen für die Öffnung des Einzelhandels und Definition der Verkaufsfläche

Nach der geänderten Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg gibt es eine: „Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung“.

Die vollständige Meldung finden Sie unter diesem link >> https://corona.karlsruhe.de

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