Läden bleiben Karfreitag und Ostersonntag geschlossen!

Wie die Landesregierung in der aktualisierten Fassung der „Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung“ mitteilt, gelten über Ostern die folgenden Öffnungszeiten für die erlaubten Geschäfte:

Öffnung an Sonn- und Feiertagen: Die Öffnung ist an allen Sonn- und Feiertagen beschränkt auf den Zeitraum von 12 bis 18 Uhr zulässig, sofern eine Öffnung der jeweiligen Einrichtungen an Sonn- und Feiertagen nicht ohnehin schon nach sonstigen Vorschriften zulässig ist. Danach sollen Öffnungszeiten aus-schließlich erweitert und im Einklang mit sonstigem Recht bestehende Öffnungszeiten nicht eingeschränkt werden.

Die erweiterten Öffnungszeiten gelten auch für den Ostermontag.

Am Karfreitag und Ostersonntag bleiben in Baden-Württemberg alle Geschäfte geschlossen.

Die kontinuierlich aktualisierten „Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung“ finden Sie unter diesem link >> www.corona.karlsruhe.de

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