Infektionsschützende Maßnahmen bei religiösen Veranstaltungen

Zur Verzögerung der Ausbreitung des Coronavirus hat das Kultusministerium eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen im Bereich von Gottesdiensten, religiösen Veranstaltungen sowie Bestattungen erlassen.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem link >> Verordnung Kultusministerium

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