Die Landesregierung hat aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft ein branchenübergreifendes Soforthilfeprogramm aufgesetzt. Ab Mittwoch, 25. März 2020, können Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfen beantragen.
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