(Stand 20.03.2020, 24:00 Uhr)
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat nun offizielle Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (Stand 20.03.2020, 24:00 Uhr) veröffentlicht.
Bei der folgenden Auflistung ist laut einer Pressemitteilung berücksichtigt, dass Dienstleister, Handwerker und Werkstätten generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können.
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