Vom 18.03.2020, 10:00 Uhr
Landesregierung verschärft infektionsschützende Maßnahmen entlang der Vereinbarungen von Bund und Ländern. Rechtsverordnung wird angepasst.
Die Landesregierung wird ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen anpassen. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen werden Einrichtung und Geschäfte in großem Umfang geschlossen.
Es gelten u.a. folgende Regelungen:
Offen bleiben:
– Einzelhandel für Lebensmittel
– Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste
– Getränkemärkte
– Apotheken
– Sanitätshäuser
– Drogerien
– Tankstellen
– Banken und Sparkassen
– Poststellen
– Frisöre, Reinigungen, Waschsalons
– der Zeitungsverkauf
– Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
– Hofläden und Raiffeisenmärkte
Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.
Sie finden die neue Rechtsverordnung unter >> https://www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
[Quelle: Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg]
Veröffentlicht am 18.03.2020